Wohnen wird deutlich teurerFür Mieterinnen und Mieter steigen die Nebenkosten um fast 40 Prozent
Die teuren Energiepreise verursachen dieses Jahr für Mieterinnen hohe Zusatzkosten. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, bleibt vom Preisanstieg verschont.
Zahlreiche Mieterinnen und Mietern erhalten derzeit Briefe von ihren Vermietern. Darin werden sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Nebenkosten aufgrund der steigenden Energiepreise dieses Jahr drastisch ansteigen und sie deshalb höhere Akontozahlungen machen sollen.
Gewisse Verwaltungen warnen gar von einer Verdoppelung der Nebenkosten für dieses Jahr. Wie die Credit Suisse in ihrem aktuellen Immobilien-Report schreibt, ist mit einem Anstieg von 38 Prozent bei den Nebenkosten zu rechnen. Dies betrifft Bewohnerinnen von Wohnungen mit fossilen Heizenergieträgern. In der Schweiz machen diese 60 Prozent der Haushalte aus.
Umstieg auf Wärmepumpe langfristig günstiger
Weniger stark von den steigenden Nebenkosten betroffen sind Mieter, deren Vermieterinnen zum Heizen auf Wärmepumpen setzen. Dort ist lediglich ein Anstieg von 3 Prozent zu erwarten.
Wegen des Kriegs in der Ukraine und der drohenden Knappheit von Energierohstoffen sind die Preise für Heizöl und Erdgas förmlich explodiert. Die Kosten für das Heizen mit der Wärmepumpe liegen damit 60 Prozent unter den Kosten fossiler Energieträger – allerdings gilt diese Feststellung für die heutigen, noch recht stabilen Strompreise, die nun aber ebenfalls steigen werden.
Laut Credit Suisse lassen sich die Investitionskosten für eine Wärmepumpe, die bei einem Umstieg von der Öl- oder Gasheizung anfallen, immer rascher amortisieren. Nach acht bis neun Jahren zahle sich ein solcher Umstieg für Haus- und Wohnungsbesitzerinnen bereits aus.
So können sich Mieterinnen schützen
Im Fall einer schlecht isolierten Vier-Zimmer-Wohnung und einem Heizölverbrauch von 2000 Litern pro Jahr könnten bei einem Aufschlag des Heizölpreises von 60 Franken auf 120 Franken pro 100 Liter Mehrkosten von 1200 Franken im Jahr entstehen.
Der grosse Schock wird erst noch kommen: «Bei den Mieterinnen und Mietern schlägt dieser Aufschlag erst bei der Abrechnung 2023 richtig durch, da die Nebenkostenabrechnungen einmal jährlich erfolgen», sagt Natalie Imboden, Generalsekretärin vom Mieterverband.
Bei Mietverträgen mit Akontozahlungen für die Heiz- und Nebenkosten muss die Vermieterin eine jährliche Abrechnung erstellen. Oft legt der Mietvertrag fest, auf welchen Termin. Erstellen Vermieter die Abrechnung nicht innert dieser Frist, können die Mieter sie schriftlich dazu auffordern.
Die Abrechnung sollte von den Mietern jedes Jahr überprüft werden. «Wenn der Vermieter die Akontozahlungen erhöht, ist dies grundsätzlich möglich, relevant ist aber die Schlussrechnung mit den effektiven Kosten», sagt Imboden. Zudem sollten die Mieter beachten, dass nur effektive Kosten verrechnet werden dürfen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind. Der Vermieter muss also auf der Nebenkostenabrechnung sämtliche Positionen detailliert aufschlüsseln und gleich wie im Mietvertrag benennen.
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