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Entscheid des Genfer Gerichtes
Maudet kassiert weitere juristische Niederlage

Es läuft juristisch vieles gegen ihn: Pierre Maudet, am Montagabend vor dem Genfer Tribunal. 
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Der am Montag wegen Vorteilsannahme verurteilte Genfer Staatsrat Pierre Maudet bleibt entmachtet. Ihm ist es auf juristischem Weg nicht gelungen, die provisorische Departementsverteilung der Regierung rückgängig zu machen, die ihm damit auch noch die letzten Kompetenzen entzogen hatte. (Lesen Sie dazu unseren Artikel: Er bezahlt seine Reise teuer).

Das Genfer Verwaltungsgericht habe eine Beschwerde von Maudet als unzulässig befunden, weil sie gegenstandslos geworden sei, berichtete die Zeitung «Le Temps» am Dienstag. Der Beschluss des Gerichts wurde auf der Website der Genfer Justiz veröffentlicht.

Zudem kamen die Richter zum Schluss, dass die Abberufung Maudets vom Departement für Wirtschaftsförderung (DDE) ihm keinen irreparablen Schaden zugefügt hat. Der Staatsrat habe sein Gehalt und seinen Platz innerhalb des Kollegiums als politisches und entscheidendes Organ behalten. Auch eine «mögliche Rufschädigung» stellt nach Ansicht der Richter keinen irreparablen Schaden dar. Eine zweite Beschwerde wird derzeit geprüft.

Auslöser für Rücktritt

Die Kantonsregierung hatte die Kompetenzen innerhalb des Gremiums Ende Oktober 2020 neu verteilt. Grund für die weitere Entmachtung Maudets waren die Schlussfolgerungen eines externen Zwischenberichts.

Dieser war im Auftrag des kantonalen Personalamtes erstellt worden, nachdem es in Maudets Direktion für Wirtschaftsförderung, Forschung und Innovation zu einer Häufung von Absenzen gekommen war. Die endgültige Fassung des Berichts, die im Dezember veröffentlicht wurde, bestätigte die ersten Befunde.

Der Staatsrat gab daraufhin ein Gutachten beim ehemaligen Bundesrichter Jean Fonjallaz in Auftrag, der die Funktionsweise der DDE zwischen Januar und Dezember 2020 analysieren soll. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden in Kürze erwartet.

Kritik an Amtskollegen

Der letzte Kompetenzentzug war für den seit dem Ausschluss aus der FDP parteilosen Staatsrat der Auslöser für seine Rücktrittsankündigung. Seine Amtskollegen verfügten über keine Legitimität, einen vom Volk gewählten Amtskollegen vollständig zu entmachten, kritisierte Maudet. Er sprach von einem bewussten, persönlichen Angriff und einer weiteren gezielten Demütigung.

Am 7. März tritt der 42-Jährige bei der Ersatzwahl als Kandidat für seine eigene Nachfolge an. Die Wahlchancen für das einstige Wunderkind des Genfer Freisinns dürften eher schlecht stehen, zumal Maudet am Montag vom Genfer Polizeigericht wegen einer bezahlten Luxus-Reise nach Abu Dhabi der Vorteilsannahme schuldig gesprochen wurde. Der Magistrat wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. (Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Dieses Urteil ist gut für die Schweiz).

SDA/fal