AboKommentar zum Fall MaudetDieses Urteil ist gut für die Schweiz
Erstmals ist ein amtierendes Regierungsmitglied wegen Vorteilsannahme verurteilt worden. Endlich zieht ein Gericht klare Grenzen der politischen Korruption.
Der Straftatbestand der Vorteilsannahme hat bis jetzt ein wenig beachtetes Dasein in einer stillen Ecke des Strafgesetzbuchs gefristet. Das Genfer Polizeigericht macht dem ein Ende: Es verurteilt Staatsrat Pierre Maudet zu einer bedingten Geldstrafe von 120’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.