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Meinung

AboKommentar zum Fall Maudet
Dieses Urteil ist gut für die Schweiz

Staatsrat Pierre Maudet am Montag vor seinem Prozess im Genfer Justizpalast.
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Der Straftatbestand der Vorteilsannahme hat bis jetzt ein wenig beachtetes Dasein in einer stillen Ecke des Strafgesetzbuchs gefristet. Das Genfer Polizeigericht macht dem ein Ende: Es verurteilt Staatsrat Pierre Maudet zu einer bedingten Geldstrafe von 120’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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