Genfer Staatsrat vor Gericht Pierre Maudet soll 84’000 Franken zurückzahlen
Weil er sich über dem Strafgesetz fühle: Staatsanwalt Stéphane Grodecki beantragt dem Gericht im Fall des Regierungsrats eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten und Kompensationszahlungen.
Im Strafprozess wegen Vorteilsannahme gegen den Genfer Staatsrat Pierre Maudet gab sich Staatsanwalt Stéphane Grodecki bislang wortkarg. In seinem Plädoyer am Mittwoch legte Grodecki seine Zurückhaltung ab. Er bezichtigte Maudet, «sich stärker als alle andere zu fühlen», sich über das Strafgesetz zu stellen und die Justiz behindert zu haben. Er habe sich von Dritten eine Luxusreise nach Abu Dhabi und eine Meinungsumfrage bezahlen lassen und den «Sponsoren» vor, während und nach den «Geschenken» Privilegien zukommen lassen, so Grodecki.
Für Maudet forderte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten und 84’000 Franken Kompensationszahlung in die Staatskasse. Für Maudets Stabschef Patrick Baud-Lavigne, der mit auf die Reise ging und die Beziehungen zu den «Sponsoren» pflegte, stehen als Strafantrag ebenfalls eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Monaten und 10’000 Franken Kompensationszahlung im Raum. Auch für die beiden Organisatoren der Reise soll es bedingte Gefängnisstrafen zwischen 8 und 12 Monaten geben. Ihr Urteil gibt die Einzelrichterin am Montag bekannt.
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