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Geldblog: Leserfrage zur Pensionskasse
Soll ich meinen PK-Vorbezug zurückzahlen?

Von Versicherungsleistungen bis Steuerreduktion: Vorbezüge zurückzuzahlen, lohnt sich in vielerlei Hinsicht.
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Meine Frau und ich sind daran, unseren Garten umzubauen und haben daran gedacht, unsere Hypothek um 100000 Franken auf 750000 aufzustocken. Da meine Frau und ich beim Eigenheimerwerb einen Vorbezug aus der PK vorgenommen und wir im Grundbuchauszug den Passus «Veräusserungsbeschränkung gem. Art. 30e, Abs. 1 BVG» vermerkt haben, wird uns die Bank die Hypothek für den Gartenumbau nicht aufstocken. Der Vorschlag unserer Bank lautet jedoch folgendermassen: Wir stocken die Hypothek um 200000 Franken auf, bezahlen den Vorbezug zurück und finanzieren mit dem Rest unseren Gartenumbau. Wie sehen Sie das? Leserfrage zu B.W.

Die von Ihnen erwähnte Veräusserungsbeschränkung gemäss Art. 30e BVG schränkt den Handlungsspielraum für jene ein, die einen Vorbezug aus der Pensionskasse getätigt haben. Zwar hat man die Möglichkeit, Gelder aus der Zweiten Säule für den Erwerb von Wohneigentum zu beziehen, wobei auf diese Weise Ferienhäuser und Zweitwohnungen nicht finanziert werden dürfen, selbst wenn man sie selbst nutzt. Es gilt aber die Vorgabe, dass Vorbezüge für Wohneigentum aus der Pensionskasse zurückbezahlt werden müssen, falls das Grundstück mehr als drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters verkauft wird. Ohne eine solche Rückzahlung wäre eine Grundstücksveräusserung nicht möglich.

Darum haben Sie eine entsprechende Verfügungsbeschränkung in Ihrem Grundbuchauszug, der Sie jetzt bei der Aufstockung der Hypothek für den Gartenumbau behindert. Positiv ist in Ihrem Fall aber, dass die Bank einen Alternativvorschlag macht und dabei die Tragbarkeit einer höheren Hypothek positiv einstuft, zumal die Bank bei der Tragbarkeitsberechnung nicht von den aktuell rekordtiefen Zinsen ausgeht, sondern einen kalkulatorischen Zins von 5 Prozent einsetzt.

Überlegen würde ich mir auch eine indirekte Amortisation über die steuerbegünstige Säule 3a.

Mit dem Vorschlag der Bank würde Ihre bestehende Hypothek nicht auf 750’000, sondern auf 850’000 Franken steigen. Ihre Bank stuft offensichtlich auch den Wert Ihres Grundstücks als genügend hoch ein. Da Sie und Ihre Frau noch 15 Jahre bis zur Pensionierung haben und beide erwerbstätig sind, dürften Sie in der Lage sein, bis zum Rentenalter Ihre höhere Hypothekarbelastung wieder zu senken, wozu ich Ihnen rate.

Grundsätzlich finde ich es gut, wenn Sie den Vorbezug aus der Pensionskasse zurückzahlen. Denn mit einem Vorbezug verbunden ist meist auch eine gesenkte Versicherungsleistung bei Tod und Invalidität, die man individuell mit einer Zusatzversicherung kompensieren sollte. Indem Sie eine Rückzahlung vornehmen, ist die Versicherungsleistung wieder voll gegeben. Der Nachteil dieses Vorgehens ist allerdings, dass Sie sich eine höhere Bankschuld aufladen und mehr Zins zahlen. Darüber freut sich die Bank, denn für sie ist es ein Geschäft.

Da die Zinsen wegen der Coronakrise wohl noch lange sehr tief bleiben, ist die Zinsbelastung im historischen Vergleich bescheiden. Trotzdem rate ich Ihnen, für sich einen Plan zu machen, wie Sie in den Ihnen verbleibenden 15 Jahren bis zur Pensionierung Ihre Hypothek teilweise amortisieren können. Überlegen würde ich mir auch eine indirekte Amortisation über die steuerbegünstige Säule 3a oder über freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Indem Sie den Vorbezug aus der Zweiten Säule zurückzahlen, haben Sie nachher auch wieder die Möglichkeit, solche freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse zu leisten, die eine erhebliche Steuerreduktion bringen; erst recht, wenn sie über mehrere Jahre hinweg vorgenommen werden.

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