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Abstimmung vom 15. Mai 2022
Lex Netflix – Was Sie zum Filmgesetz wissen müssen 

Vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes sollen Streaminganbieter abgeben. 
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Darum gehts

Schweizer TV-Sender müssen 4 Prozent ihres Umsatzes ins inländische Filmschaffen investieren und mehrheitlich Inhalte anbieten, die in Europa produziert wurden. Für Streamingdienste gelten weder Vergütungspflichten noch Mindestquoten – im Gegensatz zur Rechtsprechung in EU-Ländern. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass sich Anbieter wie Netflix mit 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an hiesigen Film- und Serienproduktionen beteiligen oder die Schweizer Filmförderung unterstützen. Laut Schätzungen würde das jährlich 18 Millionen Franken ergeben. Zudem sollen Streamingdienste verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Eine Mindestquote für Schweizer Inhalte sieht das Gesetz nicht vor. 

Wer ist dafür?

Die Parlamentsmehrheit argumentiert, dass die Änderung des Filmgesetzes eine Lücke schliesse, die durch den digitalen Wandel entstanden sei. Die Vorlage beseitige die Ungleichbehandlung von TV-Sendern und Streamingdiensten. Die Investitionspflicht erhöhe den Anreiz für global tätige Firmen, Schweizer Filme und Serien zu produzieren. Zudem soll die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Filmproduktion gestärkt werden. Dass sich die Investitionspflicht auf die Preise für das Streaming auswirken werde, sei unwahrscheinlich. 

Wer ist dagegen?

Die Jungparteien von FDP, SVP und GLP haben das Referendum ergriffen. Das Komitee sagt, die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten werde eingeschränkt und falle einer «ungerechten EU-Filmquote zum Opfer». Die neue Investitionsverpflichtung bezeichnen die Gegner als «unnötige Filmsteuer», weil das Schweizer Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 120 Millionen Franken subventioniert werde. Auch schade es dem Wirtschaftsstandort Schweiz, wenn Schweizer Privatsender stärker zur Kasse gebeten würden. Das Referendumskomitee ist weiter der Auffassung, dass Streamingdienste wegen der geplanten Gesetzesänderung ihre Preise erhöhen könnten.

SDA/Redaktion