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Meinung

Gastkommentar zum Filmgesetz
Konsumentenfeindlich und eurozentristisch

Spektakel aus der Schweiz: Die Erfolgsserie «Tschugger» von Ende letztem Jahr war die erste Koproduktion von SRF mit einer Streamingfirma. 
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Internationale Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+ und ebenso schweizerische Anbieter wie Swisscom oder UPC/Sunrise müssen mit dem neuen Filmgesetz jährlich mindestens 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Bruttoumsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren und ihren Filmkatalog zu mindestens 30 Prozent mit europäischen Filmen füllen.

Wohlklingend als «Investitionspflicht» verbrämt und mit dem Gewande des «Heimatschutzes» getarnt (wer wollte schon etwas gegen die Förderung der heimischen Filmkultur einzuwenden haben?), handelt es sich bei der Umsatzabgabe um nichts anderes als um eine Steuer auf Filmen. Der Bund geht von jährlichen Kosten von 20 bis 30 Millionen Franken aus. Es liegt auf der Hand, dass die Streaminganbieter diese zusätzlichen Kosten auf die Konsumenten abwälzen werden.

Herr und Frau Schweizer, ohnehin schon mit hohen Abogebühren geschlagen, dürfen dann noch etwas tiefer ins stetig leichtere Portemonnaie greifen. Einmal mehr ist also der Konsument der «Dumme». Hart trifft es die Jugendlichen, die einerseits das grosse Angebot und die Freiheit von Netflix und Co. besonders schätzen, andererseits aber meistens über die geringsten finanziellen Mittel aller Alterssegmente in der Bevölkerung verfügen.

Um das finanzielle Schicksal und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Filmschaffenden – ohne Zweifel wichtige Vertreter unserer Zivilgesellschaft – brauchen wir uns übrigens keineswegs zu sorgen: Bereits heute fliessen jährlich mehr als 120 Millionen Franken aus öffentlicher Hand in das schweizerische Filmschaffen. Und das bleibt auch mit einem Nein zum Filmgesetz am 15. Mai so! Denn: Die Förderung der hiesigen Filmwirtschaft ist zweifellos ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Kulturpolitik. 

Noch mehr Anlass zu Bedenken gibt allerdings die Pflicht für Streamingdienste, dass mindestens 30 Prozent der angebotenen Filme europäisch und diese Filme gar «besonders gekennzeichnet und gut auffindbar» sein müssen. Abgesehen von der Binsenweisheit, dass Vielfalt durch Quote noch nie eine gute Idee war, ist diese Filmquote eine unheilvolle und illiberale Mischung aus paternalistischer Bevormundung des Konsumenten und eurozentristischem Protektionismus. Der Konsument soll – so die Haltung, die aus dem Gesetz spricht – nicht nur in finanzieller Hinsicht der «Dumme» sein, sondern weiss offenbar auch nicht, welche Filme er gern schaut.

Der Gesetzgeber scheint ausserdem nicht bedacht zu haben, dass eine Quote zugunsten europäischer Filme sich zwangsläufig zulasten der chronisch unterrepräsentierten Filmmärkte Asiens, Südamerikas und Afrikas auswirken wird. Netflix und Co. werden aus Renditeüberlegungen kaum amerikanische Blockbuster aus dem Katalog entfernen; sie werden aber durch dieses Gesetz gezwungen sein, auch dem vielversprechendsten afrikanischen Filmprojekt von Anfang an jede Chance zu verwehren.

Wollen wir wirklich dieser Art von staatlich erzwungenem cineastischen Eurozentrismus Vorschub leisten? Das neue Filmgesetz geht am Konsumenten vorbei. Es ist ein Angriff gegen die Vielfalt und Offenheit der Schweiz. Es verhindert Kreativität und Qualität und ist ungerecht. Sagen wir zu diesem Irrweg gemeinsam Nein am 15. Mai!

* Matthias Müller ist Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees «Filmgesetz Nein». Der Gastbeitrag einer Befürworterin des Filmgesetzes ist am 7. April erschienen.