Affäre in FrankreichLe Pen steht wegen Verdachts auf Veruntreuung von EU-Geld vor Gericht
Die Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im EU-Parlament belastet Frankreichs Rechtsnationale seit Jahren. Jetzt stehen Marine Le Pen und andere Angeklagte in Paris vor Gericht.
In der Affäre um mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament müssen sich Marine Le Pen und weitere französische Rechtsnationale von heute an vor einem Pariser Strafgericht verantworten. Den insgesamt 28 Angeklagten wird Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Neben der langjährigen Parteivorsitzenden Marine Le Pen gehört auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen zu den Beschuldigten. Marine Le Pen hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten.
Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Marine Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330’000 Euro überwiesen. Ihre Partei betont aber stets, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei.
Frankreichs Rechtspopulistin weist Vorwürfe zurück
Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Pariser Strafgericht am Montag wies Le Pen jede Schuld von sich: «Wir haben keine politischen und behördlichen Regeln des Europäischen Parlaments gebrochen». Sie werde «extrem seriöse und extrem solide Argumente» im Prozess vorbringen, erklärte sie weiter.
«Wir haben weder gegen politische Regeln noch gegen die Vorschriften des Europäischen Parlaments in irgendeiner Weise verstossen», sagte die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN). Sie kündigte auch an, «auf alle Fragen des Gerichts zu antworten».
Die gelernte Anwältin Le Pen will an der Gerichtsverhandlung weitgehend persönlich teilnehmen. Ihr Vater, der 96 Jahre alte Jean-Marie Le Pen, war für prozessunfähig erklärt worden. Das französische Investigativ-Magazin «Mediapart» veröffentlichte am Montag ein Video, das ihn zwei Tage zuvor bei einem Hauskonzert mit einer Neonazi-Rockband zeigt.
Le Pen kann bei einem Schuldspruch nicht kandidieren
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten ausserdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte.
Die juristische Aufarbeitung der Vorwürfe fällt in eine Phase, in der das Rassemblement National so stark wie noch nie dasteht. Die bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juni bereits als potenzieller Sieger gehandelten Rechtsnationalen landeten am Ende zwar nur auf Rang drei. Da die Partei im Parlament aber stark vertreten ist, kann sie auf die frisch formierte Mitte-Rechts-Regierung des konservativen Premiers Michel Barnier grossen Einfluss ausüben.
Dass Le Pen und weitere Parteiverantwortliche nun auf der Anklagebank Platz nehmen müssen, wirkt dem Bestreben einer Normalisierung der Partei entgegen. Le Pen hatte der Partei nicht nur einen neuen Namen gegeben, sondern auch von allzu radikalen Positionen Abstand genommen, um die früher klar rechtsextremistische Partei bis hin in die bürgerliche Mitte wählbar zu machen. In der Parlamentsarbeit bemühten die Rechtsnationalen sich zuletzt – anders als die Linkspartei – um eine konstruktive und zurückhaltende Oppositionsarbeit.
Der Prozess ist bis Ende November terminiert. Dabei bereitet die Partei sich auf einen langen Rechtsstreit vor, wie die Zeitung «Le Monde» berichtete. Für die Partei bestehe die Herausforderung darin, die Gerichts- und Wahlkalender gut aufeinander abzustimmen. Im Umfeld der erklärten Präsidentschaftskandidatin Le Pen werde bereits eine Entscheidung in einem möglichen Berufungsverfahren Ende 2026, also sechs Monate vor der Präsidentschaftswahl, und ein Kassationsverfahren im Jahr 2028 in Betracht gezogen, schrieb die Zeitung.
DPA/aeg
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