Intransparente PreismodelleKonsumentenschutz kritisiert «Lotterie» bei dynamischen Ski-Ticketpreisen
Der Konsumentenschutz hat bei grossen Schweizer Skigebieten eine Umfrage zu dynamischen Preisen durchgeführt. Er kritisiert, dass es an Spitzentagen zu völlig überrissenen Preisen kommen kann.
In den Schweizer Skigebieten hat sich der Trend hin zu flexiblen Preisen langsam, aber sicher durchgesetzt. Das sogenannte dynamische Preismodell ist nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel. Doch bei den Angeboten dominieren Intransparenz und Uneinheitlichkeit, moniert der schweizerische Konsumentenschutz, der die Entwicklung erneut untersucht hat.
Kritisiert wird besonders, dass Vergleiche wegen der ständig wechselnden Preise äusserst schwierig sind. Eine Umfrage bei zwölf Destinationen zeigt, dass sechs Gebiete nicht einmal bekannt geben, welches ihre Minimal- und vor allem die Maximalpreise sind. Ohne diese Angaben bleibe unklar, ob ein Preis verhältnismässig günstig oder teuer sei, argumentiert der Konsumentenschutz. Oft fehle auch ein sichtbarer Preisverlauf, der den Kunden helfe, die Kosten einschätzen zu können. Besonders negativ fallen diesbezüglich Zermatt, Engadin St. Moritz sowie der Chäserrugg auf, wie es weiter heisst.
Hälfte der Skigebiete bieten keine Rückerstattung auf Tagestickets
«Es besteht der Verdacht, dass die Skigebiete dieses Preissystem nicht nur nutzen, um die Besucherströme zu steuern, sondern auch, um möglichst viel Profit zu generieren», kritisiert Geschäftsleiterin Sara Stalder. Das habe potenziell grosse Folgen für die Gäste: «An Spitzentagen kann es zu völlig überhöhten Preisen kommen. Darunter leiden vor allem Familien, die nicht unter der Woche oder in der Nebensaison auf die Piste können. Für sie ist Skifahren ohnehin sehr teuer.»
Hinzu kommt, dass die Hälfte der untersuchten Skigebiete keine Rückerstattung auf Tagestickets anbietet. Teils kann man dafür zwar eine Versicherung abschliessen, doch das kostet dann noch mehr. «Wir verlangen von diesen Skigebieten, die Preise transparent und vergleichbar zu gestalten und den Konsument:innen bei der Rückerstattung nicht noch zusätzliche Kosten aufzubürden», so der Konsumentenschutz.
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