Geldberater: Finanzielle Vor- und NachteileKonkubinat oder Heirat, Schatz?
Steuern, AHV, Erbe: Geldexperte Martin Spieler sagt, welche Aspekte Paare beim Entscheid mitberücksichtigen sollten.
Meine Freundin und ich sind anfangs 30, beide berufstätig und machen uns Gedanken, ob wir heiraten sollen oder nicht. Wir leben seit zweieinhalb Jahren zusammen und sind zufrieden so. Kinder sind momentan noch kein Thema. Welche finanziellen Aspekte sprechen dafür, dass wir gar nicht heiraten? Und was spricht doch eher für eine Heirat? Leserfrage von S.N.
Ein gewichtiger Faktor in finanzieller Hinsicht sind sowohl für Konkubinatspaare als auch für Verheiratete die Steuern. Solange Sie mit Ihrer Freundin weiterhin im Konkubinat zusammenleben, zahlen Sie deutlich weniger Steuern, als wenn Sie verheiratet wären. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass Verheiratete gemeinsam besteuert werden, während Sie als Konkubinatspaar einzeln besteuert werden. Dafür müssen Sie und Ihre Freundin zwei Steuererklärungen ausfüllen, denn Sie gelten trotz dem Konkubinat in steuerlicher Hinsicht als Einzelpersonen.
Bei Ehepaaren wird das Einkommen bei der Besteuerung zusammengerechnet, was dazu führt, dass man als Ehepaar die Steuerprogression zu spüren bekommt. Indem man in eine höhere Steuerprogressionsstufe kommt, zahlt man mehr Steuern. Auch beim Vermögen kommt die Steuerprogression bei Verheirateten zum Zuge. Für höhere Einkommen und Vermögen wird ein höherer Steuersatz angewandt als für tiefere Einkommen und Vermögen.
Im Todesfall hat man als Konkubinatspartnerin oder -partner keinen gesetzlichen Erbanspruch.
Den Effekt der Steuerprogression umgehen oder zumindest abfedern können Sie, indem Sie nicht heiraten und im Konkubinat weiterleben oder Ihren Steuersitz in den Kanton Obwalden oder in den Kanton Uri verlegen. Diese Kantone praktizieren weitgehend eine Flatrate Tax mit einer Einkommenssteuer mit einheitlichem Steuersatz unabhängig von der Höhe des steuerbaren Einkommens.
Neben den Steuern ist das Konkubinat auch bei der AHV vorteilhaft. Wenn man verheiratet ist, muss man eine Plafonierung der Rente in Kauf nehmen. Eheleute erreichen wegen dieser Plafonierung nur eine Maximalrente von 3675 Franken monatlich. Konkubinatspaare erhalten bei genügenden Beitragsjahren und Einzahlungen allenfalls je für sich eine Maximalrente von 2450 Franken monatlich, was zusammen 4900 Franken ergibt und somit deutlich mehr ist als die plafonierte Maximalrente für Verheiratete. Rein finanziell fahren Sie somit sowohl bei den Steuern und später auch bei der AHV-Rente als Konkubinatspaar deutlich besser.
Allerdings hat der Konkubinatsstatus finanziell auch erhebliche Nachteile: Im Todesfall hat man als Konkubinatspartnerin oder -partner keinen gesetzlichen Erbanspruch. Man ist dann auch auf sich alleine gestellt, was sich als fatal erweisen kann, wenn man etwa zusammen eine Eigentumswohnung oder ein Haus hat und der Nachlass nicht sauber geregelt ist. Unter Umständen muss man dann gesetzliche Erben auszahlen und das Wohneigentum verkaufen, weil man es finanziell nicht mehr tragen kann.
Anders als bei verheirateten Paaren bekommt man als überlebende Konkubinatspartnerin oder -partner keine Witwenrente von der AHV.
Eine Besserung bringt immerhin das neue Erbrecht, das auf Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Dieses gibt Konkubinatspaaren bei der Regelung des eigenen Nachlasses mehr Spielraum, weil die Pflichtteile geringer sind und in einigen Fällen weggefallen sind. Die frei verfügbare Quote ist damit höher und man kann seiner Partnerin oder Partner mehr zuhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass man seinen Nachlass regelt und ein gültiges Testament macht. Auch bei der AHV hat man im Todesfall mit dem Konkubinat schwere Nachteile: Anders als bei verheirateten Paaren bekommt man als überlebende Konkubinatspartnerin oder -partner keine Witwenrente von der AHV.
Auch bei der Pensionskasse kann es Nachteile geben. Wichtig ist hier, dass man der Pensionskasse seine Lebenspartnerin oder seinen -partner schriftlich meldet. Die genauen Bedingungen und Leistungen sind bei den Kassen unterschiedlich und in den Reglementen festgelegt. Als verheiratetes Paar wären Sie im Todesfall somit deutlich besser gegenseitig abgesichert.
Wenn Sie nicht heiraten, rate ich Ihnen, eine gegenseitige Absicherung mittel Privatversicherungen zu prüfen. Besonders wichtig wäre eine solche, falls Sie sich entscheiden, später doch noch Kinder zu haben. Dann sollten Sie Ihre gesamte Versicherungssituation bezüglich Todesfall, Invalidität, Unfall und Krankheit im Detail überprüfen und allenfalls verbessern, da man als Konkubinatspaar diesbezüglich schlechter dasteht als Ehepaare. Wenn Sie nicht heiraten wollen, würde ich mir überlegen, ob Sie nicht einen Konkubinatsvertrag abschliessen möchten. Falls es später zu einer Trennung käme, würde es damit zu weniger Konflikten kommen.
Dieser Artikel wurde anlässlich der aktuellen Steuersaison für Sie aktualisiert.
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