AboGeldblog: TestamentsregelungDas gilt ab 2023 im neuen Erbrecht
Künftig hat man als Konkubinatspartner mehr Handlungsspielraum, um sich im Todesfall zu begünstigen. Was Sie sonst noch wissen müssen.
Ich habe gehört, dass das Erbrecht erneuert wurde. Da ich nicht so gut mit meinen Kindern und ihren Partnern auskomme, möchte ich meine Partnerin, mit der ich nicht verheiratet bin, besser für den Todesfall absichern, zumal wir noch ein Haus haben. Welche Möglichkeiten habe ich? Leserfrage von T.A.