AboRüttelfahrt über WeichenIm Zug gestürzt – die SBB haften
Gemäss einem rechtskräftigen Gerichtsurteil müssen die Bundesbahnen Schadenersatz leisten, wenn Fahrgäste im ruckelnden Zug verunfallen. Was das für Passagiere bedeutet.
Auf dem Weg zum reservierten Sitzplatz öffnet die ältere Frau die Tür zum nächsten Wagen. In diesem Moment fährt der Zug über eine Weiche und die Frau wird durch eine ruckartige Bewegung von den Beinen gerissen. Sie stürzt unglücklich auf die linke Seite und bricht sich dabei den Schenkelhalsknochen.