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AboHeimkosten der Eltern
Erben sollen staatliche Hilfe für ihre Eltern nicht mehr begleichen müssen

Eine Rentnerin in ihrer Wohnung in der Zentralschweiz.
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Mit der Neuerung beging das Parlament einen eigentlichen Tabubruch: Seit 2021 müssen Kinder die Ergänzungsleistungen (EL) ihrer Eltern zurückerstatten, sofern sie mehr als 40’000 Franken erben. EL gehen an Rentnerinnen und Rentner, die mit ihrer Rente allein nicht durchkommen. Es geht dabei um enorme Summen: Heute fliessen unter diesem Titel jährlich 5,5 Milliarden Franken.

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