Kommentar zur EL-RückerstattungEs trifft den Mittelstand, nicht die Millionäre
Seit 2021 müssen die Nachkommen Ergänzungsleistungen ihrer Eltern zurückerstatten, wenn sie mehr als 40’000 Franken erben. Nun soll die Rückerstattungspflicht wieder abgeschafft werden – zu Recht.
Die steigenden Ausgaben für Ergänzungsleistungen (EL) vor Augen, beschloss das Parlament vor vier Jahren, die Erben finanziell in die Pflicht zu nehmen. Gezeichnet wurde das Bild von vermögenden Rentnerinnen und Rentnern, denen der Staat den Pflegeheimaufenthalt bezahlt und deren Erben er gleichzeitig schont.
Doch in den meisten Fällen hinterlassen die verstorbenen EL-Bezügerinnen und -Bezüger ein Vermögen von bloss einigen Zehntausend Franken. Denn mit der EL-Reform wurden Regeln geschaffen, die den Leistungsbezug durch sehr Vermögende verhindern. Die Rückerstattungspflicht trifft deshalb den Mittelstand und nicht die Millionenerben.
Unter dem alten EL-Gesetz gab es Einzelfälle, in denen ein Eigenheimbesitzer auf eine Million Franken Vermögen kam und wegen der kleinen Rente trotzdem EL erhielt. Mit der Reform wurde solchen Fällen ein Riegel geschoben. Wer ein Haus mit hohem Liegenschaftswert besitzt, hat keine Chance mehr auf EL. Wer kein Eigenheim besitzt, bekommt ab einem Vermögen von 100’000 Franken (200’000 bei Ehepaaren) keine Ergänzungsleistungen mehr. Und wer unter diese Vermögensschwelle fällt und EL bezieht, dessen Vermögen schmilzt im Pflegeheim rasant dahin. Unter diesen Umständen ist absehbar, dass aus den Erbschaften insgesamt kaum ein sehr namhafter Betrag zurück an die EL fliessen wird.
Dass auch Vertreter der SVP und der Mitte die Rückerstattungspflicht wieder aus dem Gesetz streichen wollen, liegt an den Härtefällen, die die neue Regelung bei der Vererbung von Liegenschaften verursacht. Denn wenn trotz EL-Bezug der Eltern noch ein Eigenheim vererbt wird, müssen weniger begüterte Erben einen Kredit aufnehmen, um dem Staat EL zurückzuzahlen. Vor allem bei Bauernbetrieben führt das zu Problemen. Zudem verursacht die Rückerstattungspflicht den Behörden einen beträchtlichen administrativen Aufwand. Es ist deshalb richtig, diese wieder abzuschaffen.
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