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Umstrittener CS-Deal
Heftige Kritik am Bundesrat, weil er die Credit Suisse mit Notrecht rettet

Hauruckübung mittels Notrecht: SP-Bundespräsident Alain Berset, Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Nationalbankpräsident Thomas Jordan (von links) am Sonntag, nachdem sie die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt gegeben haben.
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Am wütendsten hat sich wie oftmals der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder zu Wort gemeldet. Dem «Nebelspalter» diktierte er kurz nach Bekanntgabe der Credit-Suisse-Übernahme durch die UBS ins Mikrofon: «Drei wichtige Institutionen – Bundesrat, Schweizerische Nationalbank und Finma – entscheiden über die Aktionäre hinweg. Es ist eine Enteignung. Mittels Notrecht wurde das entschieden. Was hier passiert ist, ist gewaltig.»

Was ist geschehen? Mit Notrecht hat der Bundesrat beschlossen, dass Bund und Nationalbank mit bis zu 209 Milliarden Franken für die taumelnde Bank bürgen. Gleichzeitig hat er etliche verfassungs- und gesetzesmässige Rechte aus dem Weg geräumt.

Thomas Minder stört sich am vermehrten Einsatz des Notrechts: Der parteilose Ständerat während der Sommersession 2022. 

Zuoberst das Eigentumsrecht: Die Aktionäre von UBS und Credit Suisse dürfen zum Deal nichts sagen. Die Aktionäre und die Obligationäre der Credit Suisse werden faktisch enteignet. Auch Aktien-, Börsen-, Übernahme-, Konkurs- und Wettbewerbsrecht hat die Landesregierung im Fall Credit Suisse teilweise ausgeschaltet.

«Es kann nicht sein, dass der Bundesrat mittels Notrecht ständig das Parlament übergeht.»

Thomas Minder, Schaffhauser Ständerat

Nun fordert Minder, der Vater der Abzocker-Initiative, das Parlament müsse das Notrecht des Bundesrats einschränken. Dieses habe sich aus dem Zweiten Weltkrieg heraus entwickelt und sei ins Leben gerufen worden, damit die Landesregierung in aussenpolitischen Fragen sofort handeln konnte.

Minder stört, dass der Bundesrat das Notrecht zunehmend grosszügiger auslegt. «Es wurde auch bei der Swissair, bei der UBS und bei der Corona-Pandemie ausgerufen. Im Dauerrhythmus wird Notrecht angewendet. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat mittels Notrecht ständig das Parlament übergeht.» Und schon gar nicht gehe es, dass der Bundesrat darauf zurückgreife, nur weil die Credit Suisse einen Vertrauensbruch erlitten habe.

Mit dieser Haltung ist er im Parlament nicht allein. Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli sagt, es sei fragwürdig, ob die rechtlichen Voraussetzungen für das Notrecht gegeben seien. Die Anleger würden einen Grossteil ihres Geldes verlieren und müssten aufgrund eines Notrechts ihre Rechte aufgeben. Das werde das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern.

Der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann kritisiert, der Bundesrat heble über Notrecht das Gesetz aus und enteigne die Anleger. Der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sagt, dass der Bundesrat mit Notrecht die Eigentums- und Anlegerrechte ausser Kraft setze, berge hohe Risiken. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Aktionäre im Ausland so einfach auf sich sitzen lassen. Da könnte eine Klagelawine auf uns zurollen – mit unklarem Ausgang.»

Noch hat niemand Vorstösse eingereicht. Aber es zeichnet sich eine heftige Debatte im Parlament darüber ab, wann und wie der Bundesrat Notrecht anwenden darf.