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Meinung

Kommentar zur Halbierungsinitiative
Rösti muss der SRG zuerst Grenzen setzen – und dann sparen

Bundesrat Albert Roesti, erscheint auf zwei Bildschirmen an einem Studio der TV-Sender der CH-Media, waehrend einer Medienkonferenz ueber die Eidgenoessische Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)" und die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung, am Mittwoch, 8. November 2023, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Wie viel ist uns als Gesellschaft das öffentliche Radio und Fernsehen wert? Der Bundesrat findet: 300 Franken pro Haushalt und Jahr. Er will die obligatorische Abgabe für private Haushalte um 35 Franken senken. Zudem sollen nur noch die umsatzstärksten 20 Prozent der Firmen die Gebühren bezahlen müssen.

Mit dieser Anpassung will Medienminister Albert Rösti der Halbierungsinitiative entgegentreten, die eine Reduktion der Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken fordert. Und die gemäss Umfragen in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stösst.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass Rösti diese viel zu weitreichende Initiative mit einem Gegenkonzept bekämpfen will. Falsch ist hingegen sein Vorgehen. Rösti will zuerst die Gebühren senken und dann (nach der Volksabstimmung zur Halbierungsinitiative) im Jahr 2029 die Konzession erneuern. Dabei müsste es genau umgekehrt ablaufen: Zuerst muss der inhaltliche Auftrag der SRG geklärt, dann das Budget daran angepasst werden. 

Die Onlinetätigkeit der SRG muss in der Konzession griffig eingeschränkt werden.

Denn beim Auftrag gibt es dringenden Handlungsbedarf: Die SRG hat in den vergangenen Jahren neben ihrem audiovisuellen Kernbereich ihr Onlineangebot stark ausgebaut. Mit ihren Websites und Apps erreicht sie heute fünfmal so viele Nutzer wie noch 2016. Damit konkurrenziert sie direkt die privaten Medien, zu denen auch diese Redaktion gehört. 

Es ist ein Wettbewerb mit ungleich langen Spiessen: Gebührenfinanziert hat die SRG auf ihren Nachrichtensites ein digitales Komplettangebot mit Textbeiträgen geschaffen, das die Nutzer gratis konsumieren können. Die privaten Medien haben mit ihren kostenpflichtigen Angeboten das Nachsehen. Sie stehen wegen des Strukturwandels im Werbe- und Printmarkt ohnehin unter starkem Spardruck, wie der gerade heute kommunizierte Stellenabbau bei CH Media verdeutlicht. 

Damit diese Wettbewerbsverzerrung beseitigt wird, muss die Onlinetätigkeit der SRG in der Konzession griffig eingeschränkt werden. Heute lautet die einzige Vorgabe, dass längere Textbeiträge auf den Websites einen direkten Bezug zu den Radio- und TV-Sendungen aufweisen müssen – was in der Welt der Nachrichten auf fast jede Meldung zutrifft. Bei Artikeln ohne diesen Bezug gilt theoretisch eine Obergrenze von 1000 Zeichen. 

Das Informationsangebot der SRG ist für unsere direkte Demokratie unerlässlich.

Der Bundesrat hält bloss schwammig fest, in einigen Jahren werde die SRG zu einem stärkeren Fokus auf Video- und Hörbeiträge sowie auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur verpflichtet. Das dürfte kaum reichen, um an der Urne einen Sieg gegen die populäre Initiative zu erringen. 

Um das qualitativ hochwertige und für unsere direkte Demokratie unerlässliche Informationsangebot der SRG auch in den Regionen nicht zu gefährden, müsste der Bundesrat so rasch wie möglich einen neuen Leistungsauftrag präsentieren, der eine moderate Senkung der Gebühren zur Folge hätte. Sparpotenzial hätten neben dem Onlinebereich – wie von Rösti angekündigt – auch Unterhaltungs- und Sportsendungen, die Private genauso anbieten. Gut möglich, dass dann sogar eine stärkere Gebührensenkung drinliegen würde, was wiederum im Sinn der Initianten wäre. 

Ein griffiges inhaltliches Gegenkonzept zur Halbierungsinitiative – das sollte dem Bundesrat das öffentliche Radio und Fernsehen wert sein.