Am Freitagabend hob eine Maschine ab«Halbes» Flugverbot: Die Swiss fliegt weiter von Südafrika in die Schweiz
Der Bund will die Ausbreitung der neuen, besorgniserregenden Virusvariante in der Schweiz verhindern oder zumindest verlangsamen. Dafür hat er am Freitagabend Massnahmen erlassen.
Das Auftreten einer neuen, möglicherweise deutlich ansteckenderen Virusvariante, die zuerst in Südafrika entdeckt wurde, hat die Eidgenossenschaft zu schnellem Eingreifen bewogen. So sind «sämtliche Flüge aus Botswana, Eswatini, Lesotho, Moçambique, Namibia, Zimbabwe und Südafrika für unbestimmte Zeit verboten», wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitagabend mitgeteilt hat. Die Schweiz folgte mit ihrem Flugverbot anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich, Italien, den Niederlanden, Belgien und Grossbritannien.
Allerdings ist das Verbot nicht so strikt, wie es auf den ersten Blick aussieht: Für Schweizerinnen und Schweizer und Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder Liechtenstein gilt eine Ausnahme «für die Heimreise auf privater Basis», so das BAG.
Swiss fliegt weiter
Was das genau bedeutet, teilte später am Abend die Swiss mit: Man werde weiterhin von Südafrika in die Schweiz fliegen, jedoch nur die mit der Ausnahme gemeinten Personen befördern. Nach Ansicht der Airline sind Flugverbote «nicht ideal, um die Ausbreitung einer neu entdeckten Virusvariante zu unterbinden».
Am Freitagabend hob denn auch wie geplant eine Maschine von Johannesburg in Richtung Zürich ab. Deren Passagiere müssen für die Einreise neu einen negativen Covid-Test vorlegen, wie die Swiss schreibt. Von einer Quarantäne steht dagegen nichts. Auf Nachfrage schreibt die Swiss, sie könne dazu keine genaueren Angaben machen.
Allerdings heisst es in der Mitteilung des BAG, dass grundsätzlich alle Reisenden aus dem südlichen Afrika zu zehn Tagen Quarantäne sowie zu einem negativen Testresultat bei der Einreise verpflichtet sind. Gerichtet ist das auch an jene, die über eine Umsteigeroute in die Schweiz gelangen.
Das Gleiche gilt für Passagiere, die aus Hongkong, Israel und Belgien einreisen, wo ebenfalls bereits Infektionen mit der Variante B.1.1.529 aufgetreten sind. Der Transport vom Flughafen nach Hause solle nicht im öffentlichen Verkehr erfolgen, schreibt das BAG.
Auch aus all diesen Ländern dürfen nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder im Schengen-Raum verfügen, einreisen. Wird die neue Virusvariante in weiteren Ländern nachgewiesen, werden die Regeln auf Reisende von dort ausgeweitet. Von dieser Verschärfung ausgenommen seien die Nachbarländer der Schweiz.
Airlines und Kantone sollen Passagiere aufstöbern
Auch am Freitagmorgen waren zwei Flugzeuge aus Südafrika am Flughafen Zürich gelandet. Es handelte sich um die tägliche Maschine der Swiss aus Johannesburg und jene ihrer Schwestergesellschaft Edelweiss aus Kapstadt, die zweimal wöchentlich verkehrt.
Unter anderem weil Geimpfte an Bord bei der Einreise keinen negativen Test vorweisen mussten, besteht das Risiko, dass die neue Virusvariante auf diesem Weg bereits eingeschleppt wurde. Das lassen auch die neuesten Zahlen aus Holland vermuten: Unter den 600 Passagieren aus Südafrika, die am Freitag in Amsterdam landeten, waren 61 Infizierte, wie nach den kurzfristig anberaumten Tests am Flughafen Schiphol auskam.
Der Bund wies Swiss, Edelweiss und die Kantone nun an, alle Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem südlichen Afrika eingereist sind, persönlich zu kontaktieren. Ihnen werde «die Durchführung eines PCR-Tests dringlich empfohlen». Fielen Tests positiv aus, würden diese sequenziert. Bisher sei B.1.1.529 in der Schweiz noch nicht nachgewiesen worden.
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