Geldberater: Boomende App-LösungenGilt bei der FlowBank die Einlagensicherung?
Geldberater: Boomende App-Lösungen
Kleine Banken wie die FlowBank machen den Grossen bei den Gebühren mächtig Konkurrenz. Ein Leser fragt sich, wie sicher solch digitale Anbieter sind.
![Günstiger gehts nicht mehr: Die FlowBank verlangt für den Handel von Schweizer Aktien keine eigenen Gebühren.](https://cdn.unitycms.io/images/49yQ_uf_qyvBf1opFZkYuq.jpg?op=ocroped&val=1200,800,997,728,6,3&sum=WFRB1eaE4B8)
Ich habe gehört, dass bei einigen digitalen App-Lösungen die Einlagensicherung nicht greift. Wie ist es bei der FlowBank, die sehr tiefe Gebühren hat: Gilt da die Einlagensicherung? Leserfrage von R.H.
Ja. Die FlowBank untersteht wie jede Bank in der Schweiz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Wie bei allen Instituten gilt der gesetzliche Einlagenschutz von maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank. Die noch junge FlowBank wurde vor drei Jahren vom Genfer Unternehmer Charles Henri Sabet gegründet. Sie fokussiert sich auf den Onlinehandel und macht den traditionellen Instituten mit günstigen Transaktions- und Depotgebühren mächtig Konkurrenz.
Bei digitalen Anbietern muss man unterscheiden, ob diese eine Bankbewilligung haben oder ob es sich lediglich um Fintech-Unternehmen handelt.
Beim Handel mit Schweizer Aktien fallen null eigene Gebühren und nur Börsenabgaben an, bei Transaktionen mit ausländischen Aktien und ETFs gibts bei der Basis-Variante Kommission von 0,15 Prozent. Die Depotgebühr beträgt 0,1 Prozent mit einem Mindestbetrag von 10 und einem Höchstbetrag von 50 Franken pro Quartal. Auf Inaktivitäts- oder Kontoführungsgebühren wird verzichtet.
Gerade bei digitalen Anbietern muss man unterscheiden, ob diese so wie die FlowBank eine Bankbewilligung haben, oder ob es sich lediglich um Fintech-Unternehmen handelt, die keine Banken sind. Die Gelder sind bei solchen Fintechfirmen nicht bei diesen direkt, sondern bei einer Bank eingebucht, mit der das Fintech zusammenarbeitet.
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