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Wegen Sparmassnahmen
Gewerkschaft zieht gegen Swiss vor Gericht

Bild vom Flughafen Zürich vom März 2021, als die Bodenmitarbeiter ihren Krisen-GAV gerade akzeptiert hatten. Seit März 2022 wird er angewendet.
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Die Swiss hat ihr Corona-Tief überwunden: Seit Mitte April fliegt sie im Vergleich zum Vorkrisenniveau rund drei Viertel des Flugprogramms und verdient damit wieder Geld. Es könnte sogar noch mehr sein: Die Airline streicht unter anderem wegen des Personalmangels in den eigenen Reihen, aber auch bei der europäischen Flugsicherung und bei Boden- und Flughafendienstleistern im derzeit gültigen Sommerflugplan jeden zehnten Flug. Das Geschäft brummt.

Trotzdem hat die Swiss auf Anfang März für ihre rund 1400 Bodenangestellten den Krisenmodus ausgerufen. Denn die Swiss hat für ihr Bodenpersonal den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aktiviert, den sie 2021 als Reaktion auf die Corona-Krise ausgehandelt hatte. Damit verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen für die Betroffenen vorübergehend merklich.

Hätte die Swiss bis im Sommer warten müssen?

SEV-Gata, eine der Gewerkschaften für das Bodenpersonal, hält das nicht nur für absurd, sondern auch für illegal. Sie hat sich deswegen dazu entschieden, in der Sache juristisch gegen die Swiss vorzugehen, wie Präsident Philipp Hadorn gegenüber dieser Zeitung bestätigt.

«Im Krisen-GAV ist festgehalten, dass er erst nach Ablauf der gesetzlichen Möglichkeit für Kurzarbeit in Kraft treten darf», begründet Hadorn die Entscheidung. Allerdings habe die Swiss aus freien Stücken entschieden, die Kurzarbeit für ihre gesamte Belegschaft am Boden und in der Kabine auf Anfang März zu beenden. Rechtlich wäre Kurzarbeit bis Ende Juni möglich.

«Vom Verhindern von Entlassungen kann keine Rede sein, sondern allein davon, auf Kosten der Belegschaft, die schon mehr als genug Opfer gebracht hat, möglichst hohe Gewinne einzufliegen.»

Philipp Hadorn, Präsident der Gewerkschaft SEV-Gata

«Ausserdem wurde der Krisen-GAV mit dem Ziel formuliert, Entlassungen zu verhindern», sagt Hadorn weiter. 100 Bodenangestellte seien jedoch, wenige Wochen nachdem das Bodenpersonal den Krisen-GAV im Februar 2021 akzeptiert habe, entlassen worden.

Jetzt will die Swiss laut SEV-Gata wieder 50 Bodenangestellte einstellen. «Vom Verhindern von Entlassungen kann also keine Rede mehr sein, sondern allein davon, auf Kosten der Belegschaft, die schon mehr als genug Opfer gebracht hat, möglichst hohe Gewinne einzufliegen. Es ist eine groteske Situation.»

Um eine Stellungnahme zur angekündigten Klage gebeten, schreibt ein Swiss-Sprecher: «Hiervon haben wir noch keine Kenntnis und müssten diese Klage abwarten.»

Im Krisen-GAV müssen die Bodenangestellten auf ein Drittel des dreizehnten Monatslohns und die sogenannte Performance-Prämie verzichten, die bisher bis zu 2,5 Prozent des Lohns betragen konnte. Zudem senkt die Swiss ihren Risikobeitrag an die Pensionskasse.

Die Massnahmen gelten bis Ende 2023. Später erhalten alle Betroffenen 2500 Franken Corona-Prämie, und der zuvor gültige GAV bleibt garantiert bis Ende 2026 in Kraft.