Ausweitung der PflichtlagerGesundheitskommission drängt auf bessere Medikamentenversorgung
Der Bund soll die Pflichtlager für Medikamente und Impfstoffe ausweiten und auch eine verstärkte Produktion im Inland ins Auge fassen.
Mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedete die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) den Vorstoss, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Bundesrat soll beauftragt werden, mit den Akteuren im Gesundheitswesen ein Inventar der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen zu erstellen und auf nationaler und internationaler Ebene Lösungen zu erarbeiten.
Zudem soll der Bundesrat eine Erweiterung und Anpassung des Mandats der Armeeapotheke prüfen, damit diese bei Engpässen die subsidiäre Funktion einer Bundesapotheke für zugelassene oder nach Rezeptur hergestellte Arzneimittel übernehmen kann.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen reichte die ständerätliche SGK eine weitere Motion ein, die vom Bundesrat «eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten» fordert. Der Vorstoss ist identisch mit einem ihrer Schwesterkommission. Beide Motionen werden an der ausserordentlichen Session von kommender Woche im Plenum behandelt.
Rechtsgrundlage für App
Weiter zu reden in der Gesundheitskommission gab die geplante Rückverfolgungs-App. Diese soll ihre Nutzer informieren, wenn sie sich zu lange in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben.
Bevor die App lanciert wird, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Nach Auskunft der Verwaltung soll diese nicht in einer Notrechtsverordnung, sondern in einer ordentlichen befristeten Verordnung geregelt werden, die auf das Epidemiengesetz sowie auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz abgestützt würde. Die SGK möchte sich vorgängig zu dieser Verordnung konsultieren lassen.
Hilfe für Arbeitslosenversicherung
Handlungsbedarf sieht die SGK weiter bei der Arbeitslosenversicherung. Mit einer Interpellation ersucht sie den Bundesrat, sich zu den finanziellen Aussichten für die Arbeitslosenversicherung zu äussern, welche in der aktuellen Krise durch die Kurzarbeit von derzeit rund 1,9 Millionen vorangemeldeten Arbeitnehmenden in beispielloser Weise beansprucht wird.
Insbesondere möchte die Kommission wissen, ob der Bundesrat die Auffassung teile, dass die pandemiebedingten Mehrkosten nicht den Beitragszahlenden und der Wirtschaft aufgebürdet werden dürften, was die Krise noch verschärfen würde, sondern vom Bund zu tragen seien. Zusätzlich möchte sie wissen, wie er die zusätzliche Finanzierung durch den Bund aufzugleisen gedenke.
In dem Schreiben legt die Kommission dem Bundesrat zudem nahe, der schwierigen finanziellen Situation der Pensionskassen Rechnung zu tragen, wenn er den Mindestzinssatz für die Verzinsung der Vorsorgegelder für das Jahr 2021 festlegt.
SDA
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