Bundesanwalt darf bald abtretenLauber scheidet bereits per Ende August aus dem Amt aus
Die Gerichtskommission hat einer Verkürzung der Kündigungsfrist von Michael Lauber zugestimmt. Das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn wird aufgehoben,
Das Amtsenthebungsverfahren gegen den in der Fifa-Affäre unter Druck geratenen Bundesanwalt Michael Lauber wird aufgehoben. Dies hat die Gerichtskommission entschieden. Sie stimmte zu, dass Lauber definitiv vorzeitig per Ende August aus dem Amt ausscheidet.
Mit dem Abgang wird das seit Mai laufende Amtsenthebungsverfahren gegenstandslos, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Es wird formell auf Anfang September eingestellt.
Ferienguthaben werden ausbezahlt
Lauber hat der Gerichtskommission zufolge fristgerecht per Ende Januar 2021 gekündigt. Zudem bot er eine Verkürzung der Kündigungsfrist um fünf Monate an. Dem stimmte die Kommission zu. Die noch bestehenden Ferienguthaben würden entsprechend den personalrechtlichen Bestimmungen ausbezahlt.
Laubers Darstellung der Ferientage sei mit Experten erörtert worden, sagte Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) vor Bundeshausmedien. Diese seien zum Schluss gekommen, dass die Ferienguthaben gerechtfertigt seien. Lauber habe ab Anfang September keine Ansprüche mehr auf einen Lohn. Zur exakten Zahl an Ferientagen äusserte sich Caroni nicht.
Verfahren für Nachfolge läuft
Nach Laubers Abgang übernehme seine beiden Stellvertreter die Amtsgeschäfte. Die Gerichtskommission will der Bundesversammlung ihren Wahlvorschlag für die Nachfolge für die kommende Wintersession unterbreiten. Ein entsprechendes Verfahren sei am Mittwoch lanciert worden, sagte Caroni.
Lauber war 2011 als erster Bundesanwalt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen gegen den Weltfussballverband (Fifa) bot er im Juli seinen Rücktritt an. Wenig später reichte er die Kündigung ein.
Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität Laubers, das ihn vor Strafverfolgung schützt, aufheben. Grund ist ein Anfang August eröffnetes Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller. Dieser ermittelt unter anderem wegen mehrere Treffen zwischen Lauber und Infantino. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
Am nächsten Montag entscheidet die Immunitätskommission des Nationalrats, ob ein Strafverfahren gegen Lauber stattfinden darf. Welche Rolle die Gerichtskommission bei einem solchen Verfahren spielen würde, ist ebenfalls noch nicht bekannt. «Wir werden in einer Woche die weiteren Schritte klären, falls die Immunität aufgehoben würde», sagte Caroni.
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