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Geldberater beantwortet Fragen
Wertschriften bleiben bei Bankkonkurs im Besitz der Kundschaft

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Bei der Valiant Bank habe ich drei Vermögensverwaltungsmandate, bei denen in Aktien, Obligationen und Immobilienfonds investiert wird. Falls die Bank in Konkurs geht: Zählen diese zum Konkursprivileg? Z.U.

Nein. Die Aktien, Obligationen und Immobilienfonds, die Sie im Rahmen der Vermögensverwaltungsmandate halten, gehören nicht zu den gesicherten Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Wertschriften werden von Ihrer Bank, die ich als sicher einstufe, lediglich verwahrt und sind jederzeit im Besitz von Ihnen als Kunde. Da spielt es keine Rolle, ob Sie ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben oder nicht.

Bei einem Bankkonkurs würden die Wertschriften an Sie herausgegeben. Anders ist es bei allfällig gehaltenen liquiden Mitteln auf den Konten: Diese fallen unter den gesetzlichen Einlagenschutz. Gesichert sind aber lediglich 100’000 Franken pro Kunde und Bank – ebenfalls unabhängig davon, ob Sie ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt haben oder nicht. Wenn Sie mehr als 100’000 Franken bei einer in Schieflage geratenen Bank hätten, wäre das Geld über dieser Summe nicht mehr geschützt.

Beim Vermögensverwaltungsmandat haben Sie lediglich die Verwaltung des Geldes an die Bank delegiert. Das Anlagerisiko tragen Sie immer selbst. Die Bank nimmt Ihnen zwar die Arbeit ab, wofür Sie diese mit Gebühren bezahlen, nicht aber die mit der Geldanlage immer verbundenen Risiken.