Geldberater über VorsorgeWer im Alter weiterarbeitet, profitiert von Versicherung und Säule 3a
Bei Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung kann man den Bezug der Säule 3a um fünf Jahre aufschieben. Mit 70 muss man die Säule 3a aber beziehen.
Ich werde nach der Pensionierung bei uns im Betrieb weiterarbeiten und schiebe die AHV auf. Kann ich weiter in die Säule 3a einzahlen, und bin ich beim Arbeitgeber wegen des Unfallrisikos versichert? K. W.
Ja. Sofern Sie wenigstens acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber tätig sind, muss er sie auch gegen das Unfallrisiko versichern. Da Sie nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters weiterhin erwerbstätig sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse das Unfallrisiko herausnehmen und etwas Prämie sparen, da dieses durch Ihren Arbeitgeber versichert ist. (Lesen Sie mehr dazu: Wer über die Pension hinaus arbeiten will, muss erst durch die Todeszone.)
Ich gehe davon aus, dass Sie auch bezüglich Krankentaggeldversicherung abgesichert sind. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber aber zur Sicherheit, welche Versicherungen von ihm genau abgedeckt sind, wenn Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten, damit Sie keine Lücken haben.
Die AHV-Rente haben Sie aufgeschoben. Zu prüfen wäre, ob Sie auch die Pensionskassenrente aufschieben wollen und können. Die Möglichkeiten hängen von Ihrer finanziellen Situation und dem Reglement der Kasse ab.
Weiter nutzen dürfen Sie die steuerbegünstigte Säule 3a: Da Sie weiter ein Erwerbseinkommen erwirtschaften, dürfen Sie Beiträge in die Säule 3a leisten und diese dann in der Steuererklärung in Abzug bringen. Bei Erwerbstätigkeit im Alter kann man den Bezug der Säule 3a um fünf Jahre aufschieben. Mit 70 müssen Sie die Säule 3a aber definitiv beziehen.
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