Geldberater: GeldwäschereigesetzHandelt meine Bank korrekt?
Mit der verschärften Regulierung soll der Schweizer Finanzmarkt noch mehr vor Kriminellen geschützt werden. Deshalb werden auch bestehende Kunden überprüft.
Liebe Leserinnen und Leser, dies ist der letzte Beitrag von Martin Spieler, der in dieser Form online erscheint. Die Ratschläge unseres Geldberaters finden Sie weiterhin jedes Wochenende auf der Geldseite der SonntagsZeitung.
Als Aktionär der Cembra Money Bank zeichne ich Kassenobligationen. Unter dem Titel «Erneuerung Kundendokumentation» verlangt die Cembra Money Bank jetzt Auskunft über die Herkunft des Vermögens. Ist das Vorgehen der Bank korrekt? Was geht es die Bank an, welche Funktion ich bei meinem letzten Arbeitgeber hatte – ich bin seit 10 Jahren im Ruhestand? Wie soll ich belegen, welche Ersparnisse aus meiner beruflichen Tätigkeit stammen? Das Erbe meiner Eltern habe ich vor über 12 Jahren erhalten – einen Erbschein kann ich nicht mehr vorlegen. Sollte es nicht genügen, eine Kopie der letzten Steuerrechnung abzugeben? Leserfrage von H.A.
Ihr Beispiel zeigt, zu welch absurden Situationen eine verschärfte Finanzmarktregulierung führen kann. Auch wenn es in Ihrem Fall nicht auf den ersten Blick verständlich ist, handelt Ihre Bank absolut korrekt. Mehr noch: Sie ist zu diesem Vorgehen verpflichtet. Die Banken müssen ihre Kunden auf Geheiss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma periodisch überprüfen. Der Auftrag, eine periodische Prüfung durchzuführen, hat zur Folge, dass auch bestehende Kunden, die seit Jahren eine Kundenbeziehung zur Bank unterhalten, von Zeit zu Zeit geprüft werden und dass die Herkunft ihrer Gelder abgeklärt wird.
Diese Pflicht zur periodischen Überprüfung wurde auf Beginn dieses Jahres sogar noch verschärft. Bereits 2021 hatten die Eidgenössischen Räte die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) beschlossen, welche dann dieses Jahr in Kraft getreten war. Laut diesem Gesetz müssen Finanzintermediäre die Identität der wirtschaftlich Berechtigten neu überprüfen, statt wie bis anhin nur feststellen. Sie müssen also noch genauer hinschauen und detaillierte Fragen stellen, wie dies Ihre Bank bei Ihnen getan hat.
Neu umfasst der Auftrag der Finma eine Pflicht zur ereignisunabhängigen und periodischen Überprüfung der Kundenangaben. Der Schwerpunkt der Revision des Geldwäschereigesetzes lag bei der Überprüfung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten und der erwähnten Pflicht zur periodischen Prüfung. Die Banken sind ausdrücklich verpflichtet, auch die Kundendaten von bestehenden Kundinnen und Kunden zu aktualisieren. Interessant ist, dass die Banken zwar den Auftrag haben, die Identität der wirtschaftlich berechtigten Person – im konkreten Fall wären Sie das – zu überprüfen, um sicher zu sein, dass Sie wirklich die wirtschaftlich berechtigte Person über das bei ihr deponierte oder investierte Geld sind.
Nicht detailliert festgelegt ist allerdings, in welcher Form die Banken diese Pflicht erfüllen müssen und wie genau diese zu erfolgen hat. Die Bank muss lediglich die Identität des wirtschaftlich Berechtigten und deren Plausibilität konkret überprüfen. Das ist der Grund, dass Ihre Bank nicht nur Fragen stellt, sondern von Ihnen auch Belege über die Herkunft der Gelder wünscht. Die Belege helfen ihr, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen.
Natürlich können Sie nicht alle verlangten Belege vorlegen. Dies sollte auch kein Problem sein.
Anders als früher genügt es nicht mehr, einfach die Kopie eines Ausweis wie dem Pass oder der Identitätskarte ins Kundendossier aufzunehmen. Die Bank muss zusätzliche Informationen über den Kunden und die Herkunft der Gelder einholen und diese einer Plausibilitätsprüfung unterziehen. Früher mussten die Kundendaten nur überprüft werden, wenn es Zweifel über die Herkunft von Geldern gab oder bei besonders exponierten Kunden – also bei Kundenbeziehungen mit erhöhten Risiken.
Weil mit der erfolgten Revision des Geldwäschereigesetzes eine ereignisunabhängige, periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten und Belege sämtlicher Geschäftsbeziehungen verlangt wird, sind von den Massnahmen auch langjährige Kunden wie Sie betroffen, was für die Banken viel Aufwand bringt und zusätzlich Kosten verursacht.
Machen Sie sich aber keine Sorgen. Natürlich können Sie nicht alle verlangten Belege vorlegen. Dies sollte in Ihrem Fall auch kein Problem sein, da Sie plausibel aufzeigen können, woher Ihre Gelder stammen und Ihre Identität von der Bank sicher nicht in Zweifel gezogen wird. Zudem kann die Forderung nach Belegen bei Kunden mit geringem Risiko recht grosszügig ausgelegt werden. Letztlich geht es einfach darum, dass Ihre Angaben einer Plausibilitätsprüfung unterstellt werden können und diese glaubwürdig sind.
Ich empfehle Ihnen, den von Ihrer Bank zugestellten Fragenbogen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und Belege soweit wie möglich mitzuschicken. Dass Sie nach über 10 Jahren keinen Erbschein beilegen können, ist verständlich. Die Kopie der Steuererklärung ist nicht verlangt. Falls Sie diese dennoch beilegen, dürfte es ohnehin kein Problem sein, Ihre Angaben zu plausibilisieren. Die verschärften Massnahmen im Rahmen des Geldwäschereigesetzes haben den Zweck, zwielichtige Kunden ausfindig zu machen, welche ihr Geld nicht ehrlich verdient haben. Letztlich geht es darum, den Schweizer Finanzmarkt noch mehr vor Kriminellen zu schützen. Als ehrlicher Kunde hat man indes nichts zu befürchten.
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