Fifa stellt sich gegen Ex-PräsidentenBundesanwaltschaft soll weiter gegen Blatter ermitteln
Wie die Bundespolizei will auch die Fifa, dass das Verfahren gegen Sepp Blatter weitergeführt wird. Die Bundesanwaltschaft möchte es aber beenden.
Mit der Bundespolizei plädiert auch die Fifa in einer Eingabe an die Bundesanwaltschaft dafür, ein Strafverfahren gegen Ex-Fifa-Präsident Joseph Blatter rund um den Verkauf von TV-Rechten fortzusetzen. Die Bundesanwaltschaft will das Verfahren einstellen.
Die Fifa hat bei der Bundesanwaltschaft offiziell Anträge eingereicht, in denen sie nachdrücklich argumentiert, das Verfahren fortzuführen. Die entsprechende Mitteilung der Fifa liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Die französische Zeitung «Le Monde» hatte zuerst darüber berichtet.
Wie die Fifa weiter schreibt, wird sie alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sicherzustellen, dass «die relevanten Personen zur Rechenschaft gezogen werden». Die Fifa sei bereit, mit allen Strafverfolgungsbehörden – auch jenen in der Schweiz – zusammenzuarbeiten, in der Hoffnung und Überzeugung, dass die Verantwortlichen dafür gerade stehen müssten, dem Fussball geschadet zu haben.
Bereits am Freitag war bekannt geworden, dass die Bundespolizei in ihren Eingaben an die Bundesanwaltschaft den Verdacht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung für gut begründet hält. In ihrer Gesamtbeurteilung kam die Bundesanwaltschaft aber offensichtlich zum Schluss, dass die bundespolizeilichen Feststellungen nicht ausreichten, um dieses Strafverfahren fortzuführen.
In ihren Berichten kommen die Polizeiermittler laut übereinstimmenden Medienberichten zum Schluss, dass die Fifa rund um den Verkauf von Fernsehrechten an die Karibische Fussballunion (CFU) auf die Einforderung einer Gewinnbeteiligung von 3,8 Millionen Franken verzichtet hat, wovon der damalige CFU-Präsident Jack Warner profitiert haben soll.
Blatter hat demnach zugelassen, dass die Fifa am Vermögen geschädigt wird. Gemäss den publizierten Polizeierkenntnissen nahm Blatter mindestens in Kauf, dass sich Warner habe bereichern können. Die Bundesanwaltschaft nahm zu diesen Inhalten selber keine Stellung.
Keine Begründung
Blatter hat die Vorwürfe gegen ihn von Beginn weg bestritten. Der frühere Spitzenfunktionär hatte Mitte April angekündigt, nach Abschluss der Verfahren bei der Fifa einen Antrag auf Rehabilitierung stellen zu wollen, da seine sechsjährige Suspendierung durch die Fifa-Ethikkommission aufgrund von Vorwürfen der Schweizer Justiz erfolgt sei.
Mitte April war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft dieses eine von zwei Ermittlungsverfahren gegen Blatter rund um den Verkauf von Fernsehrechten an die CFU einstellen will. Eine Begründung nannte die Bundesanwaltschaft nicht. Der 84-jährige Blatter, der den Weltfussballverband bis 2015 präsidiert hatte und von der Fifa-Ethikkommission gesperrt worden war, soll demnach im Verfahren um die angeblich zu billig verkauften TV-Rechte nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.
Das Verfahren um die Filmrechte war Teil eines zweiteiligen Verfahrens gegen Blatter, das 2015 eröffnet worden war. Im zweiten Strafverfahren wird dem ehemaligen Fifa-Präsidenten vorgeworfen, im Februar 2011 eine umstrittene Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an den damaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini veranlasst zu haben. Die Ermittlungen in dem Fall laufen weiter.
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