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Milliardenprozess in Frankreich
Staatsanwaltschaft senkt Bussenforderung für UBS

Er kämpft in Frankreich gegen die Verurteilung der Schweizer Grossbank: UBS-Chefjurist Markus Diethelm. 
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Im Berufungsprozess der UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich hat die französische Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile beantragt. Deutlich tiefer als beim erstinstanzlichen Urteil sollen dagegen die Geldstrafen ausfallen.

Die UBS soll eine Busse von «mindestens 2 Milliarden Euro» bezahlen und die UBS Frankreich eine solche von 15 Millionen Euro, teilte das Sekretariat der Staatsanwaltschaft am Montagabend mit. Zudem fordert der französische Staat als Nebenkläger eine Milliarde Euro als Schadenersatz.

Damit müsste die UBS im Pariser Steuerhinterziehungsfall deutlich weniger bezahlen als zunächst verfügt. Die gesamte Strafe beträgt nun mindestens 3 Milliarden Euro. Im Prozess von 2019 war die Grossbank in Frankreich zu einer Geldstrafe von 3,7 Milliarden Euro und 800 Millionen Schadenersatz – also total 4,5 Milliarden – verurteilt worden. Die UBS trat im Berufungsverfahren mit einem neuen Anwaltsteam und einer neuen Strategie an.

Anklagepunkte bestätigt

Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt hat, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet. Die Kunden sollen von der UBS dazu animiert worden sein, ihr Geld in der Schweiz und damit in Sicherheit vor dem französischen Fiskus zu platzieren.

Die UBS habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten habe, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.

Das neue Bussenkalkül

Dennoch fordert die Staatsanwaltschaft nun eine substanziell tiefere Busse. Der Grund dafür liegt in einem Leiturteil des französischen Kassationsgerichts aus dem Jahr 2019, bei dem es um den Steuersünder Pierre Achach geht. Das Gericht legte darin fest, dass als Bemessungsgrundlage für die Busse bei Geldwäscherei in Verbindung mit Steuerbetrug die tatsächlich hinterzogenen Steuern und nicht die unversteuerten Anlagegelder heranzuziehen sind. Letzteres hatte die erste Instanz im UBS-Prozess getan.

Die Staatsanwaltschaft schätzt die Summe der von UBS-Kunden hinterzogenen Steuern auf 895 Millionen Euro. Laut französischem Recht kann bei Firmen dann die Hälfte dieser Bemessungsgrundlage genommen und mit dem Straffaktor fünf multipliziert werden. Macht im Ergebnis rund 2,2 Milliarden Euro – daher die Forderung der Staatsanwaltschaft, eine Busse von «mindestens 2 Milliarden Euro» zu verlangen.

Sollte das Gericht der Staatsanwaltschaft folgen und die geforderte Zahlung der UBS in dieser Form senken, ist immer noch unklar, ob die UBS solch ein Urteil akzeptieren würde. Denn nach wie vor wäre die Bank wegen Geldwäscherei strafrechtlich verurteilt. Das könnte die Justiz in anderen Ländern motivieren, ebenfalls aufgrund alter Steuervergehen von Kunden gegen diese oder andere Banken loszugehen. Die UBS gab zum Prozessverlauf keinen Kommentar. Vor Gericht plädiert die Bank auf Freispruch.

Strafe gegen Raoul Weil gefordert

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilten Mitarbeiter Hervé D’Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage nun für den vor zwei Jahren in erster Instanz freigesprochenen früheren Chef der weltweiten Vermögensverwaltung, Raoul Weil, eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 300’000 Euro.

Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März.

SDA/ali