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Leserinnen und Leser fragen
Erhalten wir bei Schenkungen weniger Ergänzungsleistungen?

Eltern dürfen in der Regel gemeinsame Ferien mit Kindern und Enkelkindern finanzieren, ohne dass sie sozialversicherungsrechtliche Folgen befürchten müssen. 
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Dürfen wir unseren Kindern ein Auto schenken?

Nach dem Tod meines Vaters erwarte ich eine Erbschaft von rund 300’000 Franken. Ich werde bald 74 Jahre alt, meine Frau 71. Es ist absehbar, dass wir in ein Alters- und Pflegeheim umziehen müssen. Da unser Einkommen nicht reicht, um diese Kosten zu decken, werden wir auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Dürfen wir unseren erwachsenen Kindern ein Auto schenken? Oder hätte das negative Folgen für die Ergänzungsleistungen?

Ihr Wunsch, etwas an die Kinder weiterzugeben, ist verständlich. Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Kindern so viel schenken, wie Sie wollen. Ein Verbot gibt es also nicht. Doch Ihr Hinweis auf die Ergänzungsleistungen ist wichtig. Denn grössere Geschenke können später zu Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen führen. «Das kann im schlimmsten Fall so weit gehen, dass Betroffene das Alters- und Pflegeheim verlassen müssen, weil für die Finanzierung des Aufenthalts zu wenig Geld zur Verfügung steht», sagt Rita Wenger-Lenherr, Erbrechtsexpertin in Aadorf. 

Erbvorbezüge gelten als Vermögensverzicht. Und dieser verjährt nicht. Ein Erbvorbezug kann also auch noch lange Zeit später allenfalls benötigte Ergänzungsleistungen schmälern. Und die Behörden bitten nicht die Erbinnen und Erben zur Kasse. Stattdessen reduzieren sie die Beiträge aus Ergänzungsleistungen so lange, bis die Erbvorbezüge wieder kompensiert sind. 

Kleinere Geldgeschenke an die Enkelkinder sind problemlos möglich. 

Ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke. Was Behörden als Gelegenheitsgeschenke akzeptieren, hängt von den Vermögensverhältnissen ab: Bei reichen Eltern ist es naheliegend, dass sie häufiger grössere Geschenke im Wert von mehreren Tausend Franken an ihre Kinder weitergeben. In diesen Fällen dürften aber Ergänzungsleistungen ohnehin selten ein Thema sein. Bei tieferen Einkommen akzeptieren die Behörden regelmässige Zuwendungen in dieser Grössenordnung hingegen kaum als Gelegenheitsgeschenke.

«Aber sicher dürfen Eltern regelmässig gemeinsame Ferien mit den Kindern finanzieren, solange es nicht jedes Mal grad eine teure Kreuzschifffahrtsreise ist», sagt Rita Wenger-Lenherr. Auch kleinere Geldgeschenke an die Enkelkinder seien problemlos möglich. 

Muss ich die Anschlussgebühr bei Sunrise UPC doppelt bezahlen?

Ich habe bei Sunrise UPC ein Abo für Internet und Fernsehen, in dem die Anschlussgebühr inbegriffen ist. Trotzdem verrechnet mir der Vermieter dafür eine zusätzliche Anschlussgebühr. Darf er das?

Nein. Das Problem liegt aber nicht bei Ihrem Vermieter, sondern bei Sunrise UPC. Das Unternehmen informiert üblicherweise den Vermieter, wenn Kunden ein solches Abo abgeschlossen haben, damit die Gebühr nicht nochmals über Mietnebenkosten in Rechnung gestellt werden.

Wie eine Abklärung ergeben hat, ist das in Ihrem Fall nicht geschehen. Gemäss Auskunft von Sunrise UPC handelt es sich hier «um einen absoluten Einzelfall, der auf ein Missverständnis zurückzuführen ist». Die in den vergangenen 14 Monaten zu viel bezahlten Anschlussgebühren werden Ihnen zurückerstattet.