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Thurgauer verliert Bürgerrecht
Er zog in den Jihad – jetzt nimmt ihm der Bund den Schweizer Pass weg

Alperen A. aus Arbon, Kanton Thurgau, kämpfte mit: Islamistischer Kämpfer der Nusra-Front vor einem Regierungsgebäude in Idlib, Syrien. 
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In Arbon am Bodensee wächst Alperen A. auf, in einer türkischstämmigen Familie. Schon als 4-Jähriger wird er vom Thurgauer Grossen Rat eingebürgert – zusammen mit seinen Eltern. Das ist am 27. Mai 1998, in einer Zeit, als Islamismus in der Schweiz noch kaum ein Thema ist.

Heute ist Alperen 27 Jahre alt – und er soll das Schweizer Bürgerrecht wieder verlieren, weil ihn die Bundesbehörden für eine Gefahr für die Schweiz halten. Am Dienstag hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Bundesblatt angekündigt, dass es das Verfahren zum Entzug seines Bürgerrechts einleitet.

Zuerst die Einbürgerung und zwei Jahrzehnte später die Ausbürgerung: So etwas gibt es in der Schweiz fast nie.

In der Ostschweiz Korane verteilt

Damals, im fernen Jahr 1998, schien die Familie A. im Thurgau bestens integriert. Der Vater ist Maschinenmonteur, die Mutter Arztgehilfin, und auch Alperen geht den Weg, den Jugendliche in der Schweiz so gehen: Er absolviert eine Lehre als Logistikfachmann, er geht auf Partys und pfeift als Schiedsrichter für den FC Steinach. Doch irgendwann entdeckt Alperen für sich den radikalen Islam.

Alperen lässt sich einen Bart wachsen, wird zum muslimischen Missionar in Süddeutschland und in der Schweiz, er verteilt in Ostschweizer Städten Korane im Rahmen der umstrittenen Missionsaktion «Lies! Die wahre Religion». 2013, er ist 20 Jahre alt, heiratet er eine Deutsche, die kurz zuvor an einem «Lies!»-Stand in Stuttgart zum Islam konvertiert ist.

Obwohl seine junge Frau ein Kind erwartet, zieht Alperen 2014 – er ist nun 21 Jahre alt – von Arbon nach Syrien in den Jihad. In Whatsapp-Nachrichten verkündet er, er wolle «Ungläubigen den Kopf abschlagen». Und er droht, irgendwann würden er und seine Kampfgefährten auch die Schweiz und Deutschland «erobern», wie die SRF-Sendung «Rundschau» 2015 in einer Reportage berichtet. Auch diese Zeitung und andere Medien berichten wiederholt über Alperens Radikalisierung und das Schicksal seiner deutschen Frau.

In Syrien schliesst sich Alperen der Nusra-Front an, dem regionalen Al-Qaida-Ableger. Was er dort genau gemacht hat, ist bis heute unklar. Gemäss einem NZZ-Bericht liebäugelt er sogar mit dem Märtyrertod als Selbstmordattentäter. Im Herbst 2014 folgt ihm seine hochschwangere Frau nach Syrien. Offenbar will sie ihren Mann zurückholen, doch stattdessen muss sie selber in Syrien bleiben: Ihr eigener Ehemann hält sie gegen ihren Willen fest. Im März 2015 bringt sie mitten im Kriegsgebiet ihr Kind zur Welt; erst später lässt ihr Mann sie in die Türkei ausreisen.

Alperens Aktivitäten in Syrien rufen auch die Bundesanwaltschaft auf den Plan: Noch 2014 eröffnet sie ein Strafverfahren und sucht ihn seither per internationalen Haftbefehl. Die Verdachtsmomente reichen von Zugehörigkeit zu einer islamistischen Terrororganisation bis zu Geiselnahme.

In der Türkei im Gefängnis

Alperen selber wird 2016 in der Türkei verhaftet – und sitzt nach den letzten verfügbaren Informationen immer noch in einem türkischen Gefängnis. Mit dem Entzug des Bürgerrechts will der Bund nun sicherstellen, dass er auch später nie mehr in die Schweiz zurückkehren kann.

Weil sein derzeitiger Aufenthaltsort offiziell unbekannt ist, musste das SEM den Entscheid im Bundesblatt publizieren. Alperen A. hat nun einen Monat Zeit, um Stellung zu nehmen. Falls er vom drohenden Entzug seines Bürgerrechts überhaupt erfährt, kann er ihn beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Dass der Bund einem Schweizer das Bürgerrecht wegnimmt, kommt äusserst selten vor. Während und nach dem Zweiten Weltkrieg bürgerte die Schweiz rund achtzig Nazis aus. Von 1947 bis 2019 gab es keine einzige Ausbürgerung mehr. Doch dann entdeckte das Justizdepartement unter der Ägide von Bundesrätin Karin Keller-Sutter einen alten Gesetzesparagrafen neu und begann, ihn systematisch auf Jihad-Reisende anzuwenden.

Voraussetzung für eine Ausbürgerung ist jedoch, dass die betreffende Person noch einen anderen Pass hat. Falls sie nur eine Staatsbürgerschaft hat, darf diese ihr nicht entzogen werden – das ist ein Grundsatz des Völkerrechts. Alperen A. hat auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Alperen ist der fünfte Jihadist, gegen den der Bund ein solches Verfahren einleitet, doch erfolgreich abschliessen konnte er erst eines:

  • 2020 wurde Sahila F. rechtskräftig ausgebürgert – als erste Schweizerin seit 1947. Die heute 31-jährige Waadtländerin hat ihre eigenen Töchter nach Syrien entführt und lebt dort immer noch in einem Lager.

  • 2019 wollte das SEM auch Ümit Y. aus Lugano den Pass entziehen, nachdem er vom Bundesstrafgericht wegen Zugehörigkeit zum IS verurteilt worden war. Doch der türkisch-schweizerische Doppelbürger hat den Entzug beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Dort ist sein Fall hängig.

  • Auch gegen den spanisch-schweizerischen Jihadisten Daniel D. leitete das SEM ein Entzugsverfahren ein, musste es aber im Juni 2020 einstellen. Der Grund: Spanien war der Schweiz zuvorgekommen und hatte D. schneller ausgebürgert.

  • Eingestellt hat das SEM auch die angestrebte Ausbürgerung des Italoschweizers Christian I. aus Winterthur – er ist in Syrien ums Leben gekommen.

Derzeit prüft das Staatssekretariat für Migration gemäss eigenen Angaben in rund einem Dutzend weiteren Fällen einen Bürgerrechtsentzug.

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