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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Er machte Geld mit dem Schicksal von Taubstummen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Wie viele Migros-Kunden auf ihn hereinfielen, ist nicht bekannt. Aber der Mann, der vor der Filiale in Hombrechtikon angeblich für einen guten Zweck sammelte, tat alles, um an das Herz der Einkaufenden zu appellieren. Mit Klemmbrett und gefälschten Spendenformularen stand er auf dem Vorplatz. «Der Landesverband für behinderte und taubstumme Kinder möchte ein Zentrum mit Kontakten auf nationaler und internationaler Ebene eröffnen. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift», stand auf dem Schreiben. Darauf abgebildet waren ein Logo mit einem Menschen im Rollstuhl, das Schweizer Kreuz sowie der Schriftzug der Hilfsorganisation Handicap International Schweiz.

Der vermeintliche Spendensammler hatte aber keine edlen Absichten. Er wollte sich selbst bereichern, was schnell aufflog. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat den 55-jährigen Rumänen nun per Strafbefehl wegen Bettelns und wegen Verstosses gegen das Markenschutzgesetz verurteilt. Er habe mit seiner Aktion Handicap International Schweiz geschädigt.

Eigentlich wäre eine Geldstrafe vorgesehen gewesen. Was aber tun, wenn der Beschuldigte kein ausreichendes Einkommen und keinen festen Wohnsitz in der Schweiz hat? Offiziell ist er im französischen Mulhouse gemeldet. Und dass er von dort oder von sonstwo dem Schweizer Staat Geld überweist, ist angesichts seiner Vorgeschichte eher fraglich.

Das Gesetz sieht für solche Fälle auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe vor, in diesem Fall 60 Tage. Zudem muss der falsche Spendensammler die ergaunerten 220 Franken dem Staat aushändigen und auch eine Busse von 800 Franken entrichten – oder aber zusätzliche Tage absitzen, falls er Letztere nicht bezahlt. Und, natürlich besonders wichtig: Die Justiz hat die «Tatwaffen» des Mannes eingezogen und vernichtet, nämlich Klemmbrett, Spendenformulare und Kugelschreiber.