Kolumne «Ertappt»Der brennende Sitzsack
Nun ist bekannt, weshalb im Januar ein Haus in Uetikon in Brand geriet. Die Verursacherin erhielt eine Busse.
Plötzlich stand das Wohnzimmer in Flammen. Die Feuerwehr rückte zwar an jenem Abend Mitte Januar rasch aus und konnte den Brand in einem Uetiker Mehrfamilienhaus löschen. Das Feuer richtete aber grossen Schaden an. Und nein, Grund für den Brand war nicht ein dürrer Christbaum, der seit Weihnachten in einer Ecke stand und dessen Kerzen noch einmal angezündet wurden.
Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervorgeht, die den Fall kürzlich ad acta gelegt hat, war die Brandursache eine andere: Eine Bewohnerin hatte im Cheminée in ihrem Wohnzimmer ein Feuer entfacht. Statt dieses im Auge zu behalten, ging sie für kurze Zeit in den zweiten Stock ihres Hauses. Vermutlich sprang in der Zwischenzeit ein Funken auf einen Sitzsack in der Nähe des Cheminées über – jedenfalls brannte dieser plötzlich.
Die Staatsanwaltschaft hat die Frau nun wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Die Beschuldigte habe ihre Sorgfaltspflicht nicht wahrgenommen und das Feuer unbeaufsichtigt gelassen. Zumindest hätte sie das Schutzgitter ordnungsgemäss installieren müssen, damit kein Funken auf den Sitzsack überspringen konnte, heisst es im Strafbefehl.
Die Verurteilte ist mit einer Busse von 800 Franken sowie mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken, also 3300 Franken, bestraft worden. Schwerer wird für sie aber wiegen, was sie mit ihrer Unbekümmertheit angerichtet hat: Es entstand ein Sachschaden von rund 150’000 Franken, mehrere Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrfamilienhauses – darunter sie selbst und ihr Mann – mussten medizinisch versorgt werden, und zwei Papageien, die im Haus gehalten wurden, überlebten den Brand nicht.
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