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Ein Craft-Bier mit 17,2 Volumenprozent

Die Fässer wurden einst für Rum oder Whisky verwendet: Martin Wartmann im Bierkeller im Kloster Fischingen. Foto: Christoph Kaminski
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Ist das überhaupt noch Bier? Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, zuständig für die Besteuerung von Gerstensaft, winkte man erst ab, als Martin Wartmann sein jüngstes Jahrgangsbier anmelden wollte: Das «2019er», das er vor gut einem Jahr gebraut hatte, wies einen Alkoholgehalt von 17,2 Prozent auf – nicht mal Rotwein hat so viele Umdrehungen. Wartmann musste deshalb noch ein paar behördliche Hürden nehmen, unter anderem verlangte man von ihm einen Strafregisterauszug. Erst danach wurde offiziell bescheinigt: Ja, er darf das aussergewöhnliche Brauerzeugnis Bier nennen. Er muss es aber wie einen Schnaps versteuern.

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