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EDK will Geld vom Bund für Bildung von jugendlichen Zuwanderern

Jugendliche Asylsuchende und Zuwanderer sollen in der Schweiz eine Berufsausbildung nachholen können. Die kantonalen Erziehungsdirektoren wollen für die Finanzierung der Integrations- und Schulungsmassnahmen aber den Bund in die Pflicht nehmen. (Symbolbild)

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) will mit dem Bund über die Frage der Finanzierung von Integrations- und Schulungsmassnahmen für spät zugewanderte Jugendliche Verhandlungen aufnehmen, wie sie am Montag mitteilte. Dabei geht es um in der Regel bereits bestehende Massnahmen für Jugendliche mit einer langfristigen Bleibeperspektive.

Eine grosse Herausforderung für das Bildungssystem ist, dass die Zahl der spät zugewanderten Jugendlichen immer mehr zunimmt. Diese haben die Schule nicht in der Schweiz durchlaufen. Jeder oder jede Vierte verfügt über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II. Ein solcher ist aber eine Voraussetzung für einen Einstieg ins Berufsleben oder für eine höhere Ausbildung.

Das von Bund und Kantonen vereinbarte Ziel, dass 95 Prozent der 25-Jährigen in der Schweiz einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben sollen, will die EDK nun auch in der Gruppe der spät Zugewanderten anstreben. An ihrer Plenarversammlung vom Donnerstag beauftragten die Erziehungsdirektoren den EDK-Präsidenten Christoph Eymann damit, in Rücksprache mit anderen interkantonalen Konferenzen wie Soziales oder Integration mit dem Bund über die Finanzierung der dazu nötigen Massnahmen zu verhandeln.

Wer finanziert was?

Dabei soll es vor allem darum gehen, "klar zu sagen 'wer ist zuständig?' und 'wer finanziert?'", wie die EDK in ihrer Mitteilung schreibt. So müssten zwei Phasen unterschieden werden: In der ersten gehe es um Massnahmen, mit denen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass jemand überhaupt an einem Bildungsangebot teilnehmen kann - etwa die Förderung der Sprachkenntnisse. In der zweiten Phase gehe es erst um Bildungsangebote.

Massnahmen der Phase 1 sollen dementsprechend "von Seiten Integration" durchgeführt und bezahlt werden, schreibt die EDK weiter. Nur Angebote der Phase 2 sollen von der Bildungsseite getragen werden. Bei Massnahmen wie Coaching müsse man sich noch darauf verständigen, wie diese finanziert werden können.

Gemäss einer vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegebenen Erhebung lebten Ende 2013 rund 54'000 spät eingereiste 16- bis 24-Jährige in der Schweiz. Diese verfügen über Ausweise der Kategorie B, C oder F. Dazu kommen 20'470 Kurzaufenthalter (L) und 4300 Asylsuchende.

Von den ständig in der Schweiz lebenden 54'000 spät Zugewanderten stammen 54 Prozent aus der EU/EFTA. 5 Prozent kamen ursprünglich über ein Asylgesuch und 41 Prozent aus Drittstaaten. Aktuellere Zahlen liegen keine vor.

SDA