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Aus dem Gemeinderat
Zürcher Mindestlohn wird ein Fall fürs Bundesgericht

MIndeslohn initiative


(KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Niemand sollte in Zürich weniger als 23.90 Franken pro Stunde verdienen. So wollte es das Stadtzürcher Stimmvolk vor anderthalb Jahren und sagte mit fast 70 Prozent deutlich Ja zur Volksinitiative für einen kommunalen Mindestlohn. Mehr Lohn auf dem Konto hat in Zürich aber bis heute wohl noch niemand aufgrund dieser Entscheidung bekommen. Denn schon kurz nach der Abstimmung fochten die Gewerbeverbände das Resultat vor dem Bezirksrat an. Mit dem Argument, dass den Gemeinden die Kompetenz dazu fehle, einen Mindestlohn durchzusetzen.

Erste und zweite Instanz urteilen unterschiedlich

Die Gewerbeverbände unterlagen im November 2023 vor dem Bezirksrat. Dieser kam zum Schluss, der kommunale Mindestlohn sei eine auf Gemeindeebene zulässige sozialpolitische Massnahme. Daraufhin zogen die Gewerbeverbände die Beschwerde weiter vor das Verwaltungsgericht. Es kippte das Urteil des Bezirksrats und gab den Gewerbeverbänden recht. Im Urteil steht: Ein städtischer Mindestlohn verstosse gegen kantonales Recht. Die kantonalen Gesetze würden den Gemeinden keinen Raum lassen, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen.

Jetzt soll das Bundesgericht das letzte Wort in der Zürcher Mindestlohnfrage haben. In einer kurzen Gemeinderatsdebatte vom Mittwoch beschlossen die Gemeinderätinnen und -räte mit 69 gegen 50 Stimmen, dass der Stadtrat das Urteil weiterziehen soll.

Die Argumente dafür und dagegen

«Ein Mindestlohn muss in der reichen Stadt Zürich endlich Standard werden», sagte SP-Gemeinderätin Lisa Diggelmann in der Debatte. Auch an der Gesetzeskonformität des Mindestlohns zweifelt sie nicht. Zu diesem Schluss kämen auch zwei Gutachten bei Rechtsprofessoren an der Universität St. Gallen und von einem Staatsrechtler, welche das Initiativkomitee und die Stadt hätten erstellen lassen. Beide befinden den Mindestlohn auf kommunaler Ebene als zulässig und dass die Verhinderung von Sozialhilfebedürftigkeit im Kanton Zürich eine Gemeindeaufgabe sei.

Gegen einen Weiterzug ans Bundesgericht argumentierte Roger Meier von der FDP. Das Zürcher Verwaltungsgericht sei besser geeignet als das Bundesgericht, um die kantonale Gesetzgebung auszulegen. Ausserdem sei «Sozialhilfe die Aufgabe vom Staat und soll nicht ausgelagert werden», so Meier.

Auch Winterthur wird entscheiden

Auch die Winterthurer Stadtregierung plant, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorsorglich Beschwerde einzureichen, wie der Winterthurer Stadtrat Nicolas Galladé (SP) kürzlich an einer Parlamentssitzung mitteilte. Aber auch in Winterthur muss das letzte Wort aus dem Parlament kommen. Voraussichtlich im Januar soll die Entscheidung fallen.