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Gewerbe gegen Volksentscheid
Der Mindestlohn in der Stadt Zürich verzögert sich weiter

Blick hinter die Kulissen im Hotel Seedamm Plaza am 31. Maerz 2014.

Ein Zimmermaedchen Bereitet die Betten fuer die neuen Gaeste vor.
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An der Urne war der Fall klar: Fast 70 Prozent der Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sagten in diesem Juni Ja zur Mindestlohninitiative.

Ab kommendem 1. Januar hätte in der Stadt Zürich niemand mehr weniger als 23.90 pro Stunde verdienen dürfen. Profitieren würden unter anderem Angestellte in der Gastronomie und der Reinigungsbranche. Doch nun müssen die Betroffenen noch eine Weile auf eine Lohnerhöhung warten.

Der Stadtzürcher Gewerbeverband verhindert das Inkrafttreten des Mindestlohns durch ein Gerichtsverfahren. Er zieht seinen Rekurs gegen den Volksentscheid ans Verwaltungsgericht weiter, wie er am Freitag mitgeteilt hat.

SP wirft Verzögerung vor

Vor dem Bezirksrat war der Gewerbeverband kürzlich mit seinem Rekurs gescheitert. Der Mindestlohn sei «kompetenzgemäss erlassen» worden und verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht, heisst es im Entscheid. Auch die Wirtschaftsfreiheit werde nicht unzulässig eingeschränkt.

Diese Niederlage will der Gewerbeverband nicht akzeptieren. Es gehe nicht darum, den Mindestlohn zu bekämpfen, heisst es in der Mitteilung. Vielmehr solle mit dem Verwaltungsgericht eine «unabhängige Rechtsmittelinstanz» überprüfen, ob ein Mindestlohn auf Gemeindeebene rechtens sei, schreibt Verbandspräsidentin Nicole Barandun (Mitte). Fraglich sei auch, wie der Mindestlohn kontrolliert würde.

Die Stadtzürcher SP, die zum links geprägten Initiativkomitee gehörte, kritisiert dieses Vorgehen. Dem Gewerbeverband gehe es allein darum, die Einführung des Mindestlohns weiter zu verschleppen, schreibt Co-Präsident Oliver Heimgartner. «Lohndumping-Betriebe sollten nochmals zwei bis drei Jahre auf dem Buckel der 17’000 Tieflohnbeziehenden Gewinne machen können.» Dabei seien diese dringend auf eine bessere Bezahlung angewiesen.

Auch in Winterthur verzögern Einsprachen die Einführung eines Mindestlohns.