Jobs in Zürich Mindestlohn: Arbeitgeber blitzen mit Rekursen ab
Der Bezirksrat lehnt die Rekurse gegen den kommunalen Mindestlohn ab. Die Arbeitgeber lassen offen, ob sie ans Verwaltungsgericht gelangen.
Die Stadtzürcher Verordnung zum Mindestlohn wurde «kompetenzgemäss erlassen» und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht, wie der Bezirksrat in seinem am Montag veröffentlichten Beschluss festhält.
«Zulässige sozialpolitische Massnahme»
Insbesondere werde durch die Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 23.90 Franken pro Stunde «die Wirtschaftsfreiheit nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt, weil es sich dabei um eine zulässige sozialpolitische Massnahme handelt». Aus diesen Gründen hat der Bezirksrat die beiden Rekurse von Arbeitgeberseite gegen den Mindestlohn abgewiesen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tage ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden, später auch noch ans Bundesgericht.
Ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht ist derzeit noch offen, wie Nicole Barandun, Präsidentin des Gewerbeverbands der Stadt Zürich, auf Anfrage sagt. Zuerst müsse man die Begründung des Bezirksrats sorgfältig analysieren und dann die Chancen eines Weiterzugs abwägen.
SP: «Keine weitere Verzögerung mehr»
Oliver Heimgartner, Co-Präsident der SP Stadt Zürich, zeigt sich über den Bezirksratsentscheid erfreut, wenn auch nicht überrascht: «Dem Gewerbeverband ging es mit diesem chancenlosen Rekurs von Anfang an nur um eine Verzögerung», sagte er am Montag. Die «Lohndumping-Betriebe» sollten nochmals zwei bis drei Jahre auf dem Buckel der Tieflohnbeziehenden ihre Gewinne machen können. Dem habe der Bezirksrat zu Recht eine Absage erteilt.
Die SP fordert den Gewerbeverband auf, die Einführung des kommunalen Mindestlohns nicht weiter mit fragwürdigen Rekursen zu verzögern. Die rund 17’000 Tieflohnbetroffenen in der Stadt Zürich seien dringend auf die Einführung des demokratisch beschlossenen Mindestlohnes angewiesen.
Fast 70 Prozent sagten Ja
Die Initiative «Ein Lohn zum Leben» hatten SP, AL, Grüne und die Gewerkschaften eingereicht. Die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sprachen sich im vergangenen Juni mit 69,4 Prozent für einen Mindestlohn von 23.90 Franken aus. Dieser in Zukunft jährlich überprüfte Ansatz soll für alle gelten, die mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Zürich arbeiten. Um Fehlanreize zu vermeiden, werden Personen in Ausbildung und unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss ausgeschlossen.
Eigentlich hätte der Mindestlohn bereits am kommenden 1. Januar in Kraft treten sollen. Doch wegen der Rekurse von Arbeitgeberverbänden musste der Stadtrat im vergangenen September bekannt geben, dass es zu Verzögerungen komme.
Rekurse auch in Winterthur
Dennoch will die Stadt ihre Vorbereitungsarbeiten weiter vorantreiben, wie sie damals betonte. Um die Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu gewährleisten, werde sie über den genauen Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Mindestlohns mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens einem halben Jahr informieren.
Auch in Winterthur verzögert sich derzeit die Einführung der Mindestlöhne wegen Einsprachen.
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