Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Steuerstreit mit Frankreich
Der UBS-Prozess gerät zur Posse

Sein Job ist noch nicht erledigt: UBS-Chefjurist Markus Diethelm im Pariser Berufungsgericht.  
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Strafprozess in Frankreich gegen die Grossbank UBS wegen des Vorwurfs der Geldwäsche von hinterzogenen Geldern war immer politisch aufgeladen. Mit dem Urteil des Berufungsgerichts droht er endgültig zur Posse zu werden. Denn selbst Juristinnen und Juristen verstehen den Entscheid schlicht nicht, für den die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt.

Die UBS wurde am Montag in zweiter Instanz verurteilt wegen der unerlaubten Tätigkeit Schweizer Berater in Frankreich sowie wegen Geldwäscherei von nicht versteuerten Geldern. Da das Gericht aber keine Beweise für die Höhe der umgangenen Steuern finden konnte, wurde die Busse um den Faktor 1000 gesenkt: von zunächst 3,75 Milliarden Euro auf noch 3,75 Millionen Euro. Die Summe ist die vom französischen Strafgesetz vorgesehene Pauschalstrafe für juristische Personen. Dem Staat sprach das Gericht 800 Millionen Euro Schadenersatz zu.

Neben der spektakulären Herabsetzung der eigentlichen Busse ist ein zweiter Faktor die noch grössere Überraschung: Denn das Gericht ordnete ferner an, dass der Staat die zuvor von der Bank gezahlten 1,1 Milliarden Euro bis auf 100 Millionen behalten darf.

Es entsteht der Eindruck, dass die Bank trotz schwieriger Beweislage doch irgendwie zu einer Milliardenzahlung bewegt werden soll.

Eine Kaution dient im Grunde als Sicherheit dafür, dass eine Partei später die finale Strafe zahlt. Warum diese Milliarde Euro Sicherheitsleistung nun eingezogen wird, wenn die eigentliche Busse quasi ein Taschengeld darstellt, bleibt im Moment das grosse Mysterium dieses Strafprozesses. Eines Verfahrens, das immer mehr Überraschungen bereithält, je länger es andauert. Nicht nur die Anwälte der UBS sind deshalb auf die schriftliche Begründung dieser Volte gespannt.

Es entsteht der fatale Eindruck, dass die Schweizer Bank trotz schwieriger Beweislage doch irgendwie zu einer Milliardenzahlung bewegt werden soll, damit die Justiz ihr Gesicht wahren kann. Aber nicht nur deswegen wird die UBS das Urteil sicher anfechten. Denn das Berufungsgericht hat die Bank wegen Geldwäscherei verurteilt, was eine schwere Straftat darstellt. Und das wird die Bank nicht auf sich sitzen lassen.