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Meinung

Kommentar zum Kampfjet-Ja
Das Volk hat die Schlaumeierei von Bundesrat und Parlament enttarnt

Die entscheidende Diskussion über unseren militärischen Schutz steht noch bevor: Ein Pilot winkt aus einer Boeing F/A-18 Super Hornet anlässlich der Flugevaluation in Payerne.
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Das sehr knappe Ja zur Kampfjetvorlage überrascht. Es deutet einerseits auf eine zunehmende Entfremdung zwischen Stimmvolk und Armee hin. Es enttarnt andererseits aber auch die von Bundesrat und Parlament angekündigte Grundsatzabstimmung als Schlaumeierei. Grosse Teile im Stimmvolk haben offensichtlich mehr Mühe als von Bundesbern erwartet, eine Katze im Sack zu kaufen.

Tatsächlich bringt der Volksentscheid noch lange keinen Sicherheitsgewinn, denn die entscheidende Diskussion über unseren militärischen Schutz steht noch bevor. Insbesondere bleibt abzuwarten, ob sich die Schweiz für einen amerikanischen Kampfjet entscheidet und sich damit sicherheitspolitisch noch stärker als bisher an die USA bindet. Welche Folgen eine solche Abhängigkeit von den USA hätte, ist unklar.

Waffen für sechs Milliarden müssen nach Vorstellung des Käufers funktionieren.

Dem Bundesrat ist deshalb zu einer Lösung mit Nachbarländern zu raten. Die USA können und wollen – aus Gründen eigener Interessen – den Einsatz ihrer Waffensysteme beschränken, ja sogar verhindern. Dies geschieht unter anderem mit digitalen Schlüsseln, die Amerikaner regelmässig in die Waffensysteme eingeben – und zwar auch dann, wenn diese zuvor für Milliarden verkauft wurden. Frankreich oder Deutschland wollen und tun das nicht. Für den Preis von sechs Milliarden Franken muss gewährleistet sein, dass die Waffen nach Vorstellung des Käufers funktionieren. Der Bundesrat hat dies nun im Rahmen einer europäischen Lösung sicherzustellen.

Bedingung dafür müsste allerdings eine transparente Entscheidung der sieben Bundesräte sein. Diese sollte aufzeigen, dass der Bundesrat den Herstellernationen Frankreich oder Deutschland/Italien/Spanien aussen- und wirtschaftspolitische Zugeständnisse abgerungen hat. Damit sollen Probleme gelöst werden, die über eine reine wehrtechnische Zusammenarbeit hinausreichen – beispielsweise eine günstige Ausgestaltung des neuen Rahmenvertrags mit der EU. Damit könnte die Akzeptanz des umstrittenen Beschaffungsprojekts im Nachhinein gefestigt werden.