Abstimmung am 13. FebruarDas müssen Sie über die Stempelsteuer wissen
Im Februar stimmen wir über die Abschaffung eines Teils der sogenannten Stempelsteuer ab. Ist es nun ein «Bschiss», wie die Linken sagen, oder gehört die «KMU-Steuer» abgeschafft, wie die Bürgerlichen sagen? Wir liefern Antworten.
Worum geht es?
Eine der vier Vorlagen der Abstimmung vom 13. Februar ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Es gibt drei Stempelabgaben, eine davon soll nun gestrichen werden. Es handelt sich dabei um die Emissionsabgabe. Sie wird fällig, wenn eine Firma Eigenkapital aufstocken will, weil sie investieren will. Zu diesem Zweck kann das Unternehmen zum Beispiel Aktien herausgeben, um sie an Anleger zu verkaufen. Ein Prozent des Wertes der neuen Aktien muss als Steuer an den Bund gezahlt werden, eben als Emissionsabgabe.
Es gibt jedoch eine Freigrenze: Wer neue Aktien mit einem Volumen von weniger als 1 Millionen Franken ausgibt, muss keine Steuer zahlen. Das Beispiel dazu: Die Firma X will investieren. Sie gibt neue Aktien im Wert von 2,5 Millionen Franken aus. Nun zahlt sie deshalb 15’000 Franken an Emissionsabgabe. Also 2,5 Millionen Franken minus 1 Million Freibetrag und davon 1 Prozent. Heisst auch: Privatpersonen bezahlen keine solche Steuer.
Warum stimmen wir darüber ab?
Die Abschaffung der Stempelsteuer kam im linken Lager gar nicht gut an, deshalb wurde das Referendum ergriffen. Ihre Argumentation geht über die Bekämpfung der Abschaffung der Emissionsabgabe hinaus. Es geht den linken Parteien auch ums Prinzip. Gerade die SP ortet eine Salamitaktik: Steuern fürs Kapital beziehungsweise für Firmen würden abgeschafft oder gesenkt. Dafür müssten wir normalen Steuerzahlenden geradestehen: Deshalb hat die SP bereits ein Referendum zur Abschaffung der Verrechnungssteuer angekündigt, einer Steuerreform, von der ebenfalls Firmen profitieren würden. Auf der anderen Seite argumentieren die Bürgerlichen und der Bundesrat mit einer Stärkung des Steuerstandorts beziehungsweise des Wirtschaftsstandorts. Die Abschaffung soll Firmen entlasten, gerade in Krisenzeiten.
Was würde eine Abschaffung kosten?
Der Bundesrat spricht von rund 250 Millionen Franken pro Jahr, die weniger eingenommen würden. Die Einnahmen aus der Emissionsabgabe waren in den letzten Jahren relativ volatil. Sie stiegen jeweils, wenn es eine Wirtschaftskrise gab, weil dann mehr Firmen auf neues Eigenkapital angewiesen sind, so die Argumentation des Bundes. Das sieht man in der Tendenz auch in der folgenden Grafik: 2001 ist die Dotcom-Blase geplatzt, 2008 und 2009 mussten die Folgen der Finanzkrise bewältigt werden, und 2015 hob die Nationalbank die Untergrenze für den Franken-Euro-Kurs auf: In den betreffenden Jahren waren die Abgaben in der Tendenz jeweils höher als in anderen Jahren.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die verlorenen Steuerfranken über die Jahre kompensiert würden dank der Wachstumsimpulse, welche die Abschaffung auslöst. Allerdings ist dies umstritten. So sagte Christian Keuschnigg, Professor für Nationalökonomie an der Universität St. Gallen, ein Befürworter der Abschaffung, gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten»: «Eine vollständige Selbstfinanzierung wäre ausserordentlich, und es wäre riskant, davon auszugehen.»
Zahlen nur die grossen Firmen?
Das ist die grosse Frage, weil sich die Argumentation der beiden Lager davon ableitet. Die Befürworter einer Abschaffung sprechen von einer «KMU-Steuer». Die Gegner der Abschaffung monieren, dass von der Abschaffung vor allem Konzerne profitieren würden. Die Zahlen dahinter: Über 50 Prozent der Einnahmen aus der Emissionsabgabe stammten 2020 von Firmen, die über 500’000 Franken zahlen mussten, also mindestens über 50 Millionen Franken an Eigenkapital aufstockten. Also waren grosse Firmen anteilsmässig für einen grossen Teil der Einnahmen verantwortlich.
Auf der anderen Seite zeigt sich, dass rund 90 Prozent der Firmen, welche die Steuer bezahlen mussten, bis 100’000 Franken an Steuern abgeliefert haben, also kleinere Eigenkapitalrunden durchführten. Klar ist: Kleine Firmen profitieren von der Freigrenze bis 1 Million Franken. Die geplante Änderung würde nun bedeuten, dass alle Firmen gleichgestellt sind, wie der Bund schreibt: «Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe werden die mittleren und grossen Unternehmen, die bisher die Emissionsabgabe bezahlen müssen, weil ihr aufgenommenes Kapital den Betrag von 1 Million Franken übersteigt, den kleinen, emissionsabgabebefreiten Unternehmen gleichgestellt.» Heisst umgekehrt: Es geht um mittlere und grosse Betriebe, wodurch zumindest der Begriff «KMU-Steuer» irreführend wäre. Im vergangenen Jahr zahlten 2286 Firmen eine Emissionsabgabe. 2019 waren es ein wenig mehr, 2018 mit rund 2050 weniger Firmen.
Was ist mit den anderen beiden Stempelsteuern?
Eigentlich war der Plan der FDP, gleich alle drei Teile der Stempelsteuer abzuschaffen. Nämlich ebenfalls die Abgabe auf Versicherungsprämien und die sogenannte Umsatzabgabe. Letztere wird fällig, wenn in- und ausländische Wertpapiere gehandelt werden. Die vollständige Streichung hätte weit höhere Steuerausfälle zur Folge, insgesamt über 2 Milliarden Franken. Davon hat das Parlament dann abgesehen.
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