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Schuldspruch vor Bundesstrafgericht
Die Credit Suisse hat Drogengelder für die bulgarische Mafia gewaschen

Drogenboss Evelin Banev wurde im September 2021 in der Ukraine verhaftet. Der Bulgare war Grosskunde bei der Credit Suisse. 
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Die Credit Suisse wurde vom Schweizer Bundesstrafgericht der Geldwäsche schuldig gesprochen. Die Richter in Bellinzona urteilten im Fall um Geldwäsche einer mutmasslichen bulgarischen Kokainhändlerbande. Die Grossbank erhält eine unbedingte Geldstrafe von 2 Millionen Franken. Eine Angeklagte der Bank erhält eine teilbedingte Gefängnisstrafe.

Im Fokus des Prozesses steht der «Kokain-König» Evelin Banev. Banev ist der Kopf einer berüchtigten bulgarischen Drogenbande. Seit mehr als 15 Jahren versuchen die Behörden von verschiedenen europäischen Ländern, seiner habhaft zu werden. Seine Bande soll zwischen 2004 und 2007 nicht weniger als 55 Millionen Franken über die CS gewaschen haben. So sah es zumindest die Bundesanwaltschaft. Sie hat nach jahrelangen Ermittlungen nicht nur zwei bulgarische Bandenmitglieder angeklagt, sondern wegen Geldwäscherei auch eine ehemalige CS-Mitarbeiterin und gleich noch die ganze Bank selber. Nun hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Grossbank und die Angeklagte schuldig gesprochen.

Das Gericht hielt in einer Mitteilung vom Montag fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Kundenbetreuerin der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 –  die Handlungen vor dem 27. Juni 2007 sind verjährt – Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte. Dies, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten. Die meisten dieser Aufträge hätten Auslandsüberweisungen betroffen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates habe entziehen können.

«Er will keine Spuren hinterlassen»: Auszug aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

Das Gericht stellte zudem bei der Bank Mängel sowohl bei der Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch bei der Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung fest. Wie einfach die bulgarische Drogenmafia buchstäblich Koffer voller Bargeld bei der Credit Suisse am Paradeplatz deponieren konnte, zeichnete die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift nach. Sie zeigt auch, wie die Bande – als sie längst unter Verdacht gekommen war – Millionen abziehen konnte.

Bank will Urteil weiterziehen

Die Bank will den Entscheid anfechten, heisst es in einer Stellungnahme. «Credit Suisse Group nimmt den Entscheid des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, gegen die Credit Suisse AG wegen gewisser historischer Organisationsmängel eine Busse von 2 Millionen Franken zu verhängen.»

Die Credit Suisse teste kontinuierlich ihr Abwehrdispositiv zur Geldwäschereibekämpfung und habe dieses im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit fortlaufendenden regulatorischen Entwicklungen entsprechend gestärkt. «Regelkonformes Geschäftswachstum unter Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben ist für die Credit Suisse von entscheidender Bedeutung», so die Stellungnahme der Bank.

Die Organisation Public Eye führte am Montag aus: «Dieses Urteil ist eine Warnung an den gesamten Finanzplatz. Es zeigt aber auch die Schwächen des Schweizer Dispositivs auf präventiver und repressiver Ebene auf.» Um nicht länger als Paradies für Wirtschaftskriminalität zu gelten, müsse die Schweiz die Aufsichtsinstrumente der Finma stärken und abschreckende Bussen verhängen.

SDA/sep/amc/jb