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Geldwäscherei-Prozess 
Credit Suisse pocht auf Verjährung

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona müssen sich die Grossbank Credit Suisse und weitere Angeklagte wegen Geldwäscherei verantworten. 
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Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde am Montag der Prozess gegen die Credit Suisse und vier Mitangeklagte eröffnet. Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, Millionen von Franken für eine kriminelle bulgarische Organisation gewaschen zu haben.

Angeführt von Isabelle Romy, der Anwältin der Schweizer Grossbank, vertrat die Verteidigung bereits im Rahmen der Vorfragen die Ansicht, dass die Sache teilweise oder sogar vollständig verjährt sei. Sie beantragte deshalb die Einstellung des Verfahrens.

Tatsächlich fände das seit 15 Jahren laufende Verfahren ein abruptes Ende, wenn das Gericht von einfacher Geldwäscherei ausgehen würde. Die Verjährungsfrist dafür beträgt sieben Jahre. Liegt für das Gericht hingegen ein Fall von qualifizierter Geldwäscherei vor, können nur noch die Taten seit März 2007 verfolgt werden.

Nach Ansicht der Staatsanwältin des Bundes, Alice de Chambrier, will die Verteidigung von vornherein verhindern, dass die Taten von einem Gericht beurteilt werden. Es sei Sache der Strafkammer zu entscheiden, welche Tatsachen sie wie qualifizieren wolle.

Darauf basierend könne das Gericht über die Frage der Verjährung entscheiden – je nachdem, ob es von einfacher oder qualifizierter Geldwäscherei ausgehe.

Kokainhandel betrieben

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft der Credit Suisse und den Mitangeklagten vor, zwischen 2004 und 2008 mehrere zehntausend Franken für eine kriminelle bulgarische Bande gewaschen zu haben. Diese Gelder stammten aus einem gross angelegten Kokainhandel zwischen Lateinamerika und Europa.

Die Angeklagten müssen sich wegen qualifizierter Geldwäscherei verantworten und einige von ihnen wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Urkundenfälschung.

Neben der Credit Suisse und der ehemaligen Kundenberaterin stehen zwei Bulgaren – Vertrauensleute von Banev – und ein Ex-Mitarbeiter der Bank Julius Bär vor Gericht. Dieser hatte bei Julius Bär gekündigt, um sich ganz in den Dienst des Clans zu stellen.

Befragung per Video

Der vorsitzende Richter Stephan Zenger kündigte an, dass Evelin Banev, der Chef der bulgarischen Bande, in der dritten Prozesswoche per Videokonferenz befragt werden soll. Banev wurde in verschiedenen europäischen Ländern verurteilt und vergangenen Herbst in der Ukraine verhaftet.

Um über die aufgeworfenen Vorfragen entscheiden zu können, insbesondere über die Verjährung, unterbrach das Gericht am Montagnachmittag die Verhandlung. Der Prozess wird am Dienstag um 14 Uhr fortgesetzt. (Fälle SK.2020.62 und SK.2020.10)

SDA