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Untergang der Credit Suisse
US-Vermögensverwalter verklagt die Schweiz wegen Schuldenerlass der Credit Suisse

The illuminated logos of the Swiss banks Credit Suisse and UBS are seen on buildings in Zurich, Switzerland on Saturday, March 18, 2023. (KEYSTONE/Michael Buholzer).
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Der US-Vermögensverwalter AllianceBernstein (AB) will die Eidgenossenschaft im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verklagen. Dabei geht es laut einem Artikel der britischen «Financial Times» um sogenannte AT1-Anleihen im Umfang von 17 Milliarden US-Dollar, die bei der Transaktion von der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma als wertlos erklärt wurden, was entsprechend zu hohen Verlusten bei Investoren führte.

AT1-Anleihen (Additional-Tier-1-Anleihen) sind sogenannte nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet und können in Eigenkapital umgewandelt und zum Teil abgeschrieben werden. Die Finma hatte im März 2023 erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand für die Credit Suisse ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.

AllianceBernstein bereitet sich jetzt darauf vor, die Schweiz auf 225 Millionen Dollar zu verklagen, weil die Regierung bei der Übernahme der CS durch die UBS im vergangenen Jahr Schulden in Höhe von 17 Milliarden Dollar gestrichen habe, heisst es im Artikel der Financial Times. Das Blatt bezieht sich dabei auf Personen, die mit der Sache vertraut seien.

Klagewert 375 Mio Dollar

AllianceBernstein soll demnach im nächsten Monat als Kläger in einem von der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan im Namen der Anleihegläubiger der Credit Suisse angestrengten Verfahren aufgenommen werden. Der Vermögensverwalter werde dabei der erste grosse institutionelle Investor sein, der sich der Klage anschliesse.

Der Gesamtwert der Klage werde damit auf rund 375 Millionen Dollar erhöht. Quinn Emanuel argumentiert, dass der Deal von der Schweizer Regierung vermittelt worden und ein unrechtmässiger Eingriff in die Eigentumsrechte von Anlegern gewesen sei.

Die Schweizer Regierung, die von der amerikanischen Anwaltskanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz vertreten wird, hat letzte Woche einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.

In den Gerichtsunterlagen argumentiert die Schweiz, dass sie als ausländischer Staat Anspruch auf souveräne Immunität gegenüber der Klage habe und dass der Rechtsstreit vor einem Schweizer Gericht verhandelt werden solle.

SDA/sme