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Bereits in der Vernehmlassung
Bundesrat will Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen

Einfachere Einführung von Tempo-30-Zonen und Ausnahmeregeln für Mitfahrgemeinschaften: Dies schlägt der Bundesrat vor. 
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Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es künftig kein Gutachten mehr brauchen. Dies schlägt der Bundesrat vor. Er hat diesen Beschluss am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Heute dürfen Tempo-30-Zonen auf sogenannten siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu wird ein Gutachten benötigt.

Künftig sollen Tempo-30-Zonen, wie die übrigen Verkehrsanordnungen und -beschränkungen, auch aus weiteren in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen eingerichtet werden können – und ohne Gutachten, wie der Bundesrat mitteilt.

Die Anordnung einer Tempo-30-Zone soll jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden müssen. «Auf den verkehrsorientierten Strassen soll weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten», heisst es in der Mitteilung weiter. Damit werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.

In der Schweiz geht Lausanne als erste Schweizer Stadt beim Tempo 30 voran. In der Nacht gilt in der Waadtländer Hauptstadt verbreitet Tempo 30. Die neue nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt seit Mitte September von abends um 22.00 Uhr bis morgens um 06.00 Uhr in 120 Strassen auf einer Gesamtlänge von 60 Kilometern eingeführt. Nur auf einzelnen Hauptachsen und entlang des Seeufers gilt weiterhin Tempo 50.

Ausnahmen für Mitfahrgemeinschaften

Der Bundesrat will zudem Fahrgemeinschaften fördern. Denn diese seien zur Verringerung von Verkehrsüberlastung und Umweltbelastung wünschenswert.

Der Bundesrat schlägt dazu die Einführung eines neuen Verkehrssymbols «Mitfahrgemeinschaften» vor. Dieses zeigt ein Auto mit mehreren Insassen. Das Symbol soll auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen oder dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden können.

Sogenanntes «Carpooling» soll gefördert werden, in dem den Mitfahrgemeinschaften Sonderrechte im Strassenverkehr eingeräumt werden. Mit der Zusatztafel können Fahrgemeinschaften etwa von der signalisierten Beschränkung ausgenommen werden, wie der Bundesrat schreibt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Februar 2022.

SDA/fal