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Live-Ticker zur Bundesrats-Info
Berset: «Zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht»

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat hat in seiner heutigen Krisensitzung nachstehende Massnahmen, die ab Mitternacht gelten, verordnet.

  • Neben dem öffentlichen Verkehr gilt neu schweizweit eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

  • In der Gastronomie darf die Maske nur abgenommen werden, wenn ein Gast sitzt.

  • Private Events ab 100 Personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

  • Wenn sich privat mehr als 15 Personen treffen, gilt eine Maskentragpflicht, ausser im Sitzen.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

Hier geht es zu unserem Corona-Dashboard mit allen Zahlen.

Zusammenfassung der Pressekonferenz

Der Bundesrat hat neue schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Laut Inneminister Alain Berset hat die zweite Corona-Welle die Schweiz erfasst. «Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet.» Die epidemiologische Situation entwickle sich rasant, seit zehn Tagen gebe es ein exponentielles Wachstum der Fallzahlen. «Wenn wir nichts machen, verdoppeln sich die Zahlen jede Woche.» Zwar gebe es in den Spitälern heute noch keine Probleme. Aber die Folgen der hohen Fallzahlen zeigten sich wohl erst in zwei bis vier Wochen. Deshalb müsse jetzt mit neuen schweizweiten Massnahmen gehandelt werden. Es gehe auch um die Wirtschaft. Ein zweiter Lockdown müsse verhindert werden.

Die aktuelle Lage sei aber auch «ein Test für die ganze Gesellschaft». Da viele Ansteckungen bei privaten Feiern erfolgten, rief Berset dringend dazu auf, Familienfeiern «auf bessere Zeiten» zu verschieben.

«Gstürm» müsse aufhören

Berset trat zusammen mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor die Medien. Da nun die Fallzahlen in allen Kantonen und in allen Altersklassen stiegen, seien weitere schweizweite geltende Massnahmen sinnvoll. Sommaruga machte aber auch klar, dass mit den ab Montag geltenden Massnahmen Klarheit geschaffen werden soll: «Jetzt müssen Bund und Kantone zusammenhalten, damit das ‹Gstürm› um die Frage, wer macht was, aufhört.»

Im Frühling habe der Bundesrat rasch die Leitung übernehmen müssen, sagte Sommaruga weiter. Weil Notrecht eine Ausnahme bleiben müsse, bleibe die Hauptverantwortung bei den Kantonen. Die Lage sei aber ernst: «Wir dürfen wir uns nichts vormachen: Falls nötig kommen weitere schweizweit geltende Massnahmen hinzu.» Sie sei überzeugt, dass die Bevölkerung für die Massnahmen Verständnis habe. Den Kantonen sei es offen, noch weitere Massnahmen zu ergreifen.

Grossveranstaltungen bleiben Thema

Die Zusammenarbeit mit den Kantonen gehe weiter. Man habe die Frage nach der Durchführung von Grossveranstaltungen «intensiv mit den Kantonen diskutiert». Die Kantone können Grossveranstaltungen bewilligen, aber auch verbieten.

Moderate Massnahmen: Bundesrat Alain Berset und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Sonntag in Bern.

Zu einer Bewilligung gehöre aber auch, dass ein Kanton die Tests durchführen könne und ein funktionierendes Contact Tracing garantieren könne, sagte Sommaruga. «Wenn nötig, unterstützt der Zivildienst die Kantone dabei.» Und es sei klar, dass es auch vor und nach Veranstaltungen zu Ansteckungen komme. «Es kann sein, dass es auch hier wieder schweizweite Regeln gibt.»

Schweizweit geltende Massnahmen

Neu gilt ab Montag für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht, also zum Beispiel in Restaurants, Geschäften oder Theatern sowie in Bahnhöfen, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.

Zudem sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht. Es darf nur sitzend konsumiert werden, und die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen müssen erfasst werden. Auch in allen Restaurations- und Unterhaltungsbetrieben darf nur noch sitzend konsumiert werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat wie im März 2020 wieder das Homeoffice. (Lesen Sie dazu unseren Artikel: Das bedeuten die Corona-Massnahmen für Alltag, Freizeit und Arbeitsplatz).

Die Pressekonferenz ist zu Ende

Die Medienkonferenz ist nun zu Ende. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Frage: Ist die zweite Welle jetzt da?

Berset antwortet ohne zu zögern: «Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet.»

Frage: Reichen die getroffenen Massnahmen?

Berset antwortet: «Wir hoffen, dass es reicht. Wir wollen die Ansteckungsrate wieder unter 1 bringen, derzeit liegt die Zahl bei 1,6». Man sei nicht auf dem selben Weg wie im März, die Massnahmen seien viel verträglicher für die Wirtschaft. «Aber wenn wir auf eine Überlastung der Spitäler zusteuern, dann bin ich sicher, dass sich viele Leute noch strengere Massnahmen wünschen.»

Das sagt Epidemiologe Christian Althaus in einem aktuellen Interview.

Frage: Warum gibt es in den Schulhäusern keine Maskenpflicht?

Gerber erklärt: «Im Schulbereich verfügen die Kantone über eine sehr starke Autonomie. Das wollen wir so weiterführen. Wir geben den Ball weiter an die Leute, die die Situation vor Ort kennen.»

Frage: Wie macht es das EDI mit dem Homeoffice?

Der Chef des EDI, also Berset, antwortet: «Nur ein kleiner Teil der Leute arbeitet hier. Wir machen das seit März so und haben das beibehalten. Wir haben das ziemlich streng umgesetzt.»

Frage: Was bedeuten die Regeln für den Amateursport?

Nichts, sagt Gerber. «Die Personenbeschränkung zählt für spontane Treffen.»

Frage: Macht der Bundesrat einen Appell an das Volk wie Merkel?

Sommaruga (schmunzelnd): «Wir appellieren doch jetzt gerade an die Bevölkerung. Wir sind da vielleicht schon ein bisschen anders hierzulande.» Man habe als Kollegium getagt und verkünde jetzt die Ergebnisse. Ob es eine gesonderte Rede brauche, könne man in der Zukunft noch überprüfen.

Frage: Maskenpflicht auch für Tanz- oder Yogakurse?

Grundsätzlich ja, sagt Gerber. Allerdings gibt es eine Klausel, die Ausnahmen erlaubt, wenn die Aktivität das Tragen von Masken nicht zulasse.

Frage: Ist die Demo vor dem Bundeshaus ein Ausdruch der sozialen Spannung?

Sommaruga erinnert daran, dass die Meinungsfreiheit weiterhin gelte. Sie erinnert an Menschen, die Angehörige wegen Covid-19 verloren hätten. Es gelte jetzt, Leid zu verhindern.

Frage: Gibt es eine weitere Unterstützung für den OV?

Sommaruga sagt: Heute sei nicht das Thema gewesen, ob der ÖV Unterstützung brauche. Es gehe jetzt um die Gesundheit der Menschen und um die aktuellen Massnahmen. Man könne aber in Zukunft die Situation noch einmal analysieren und allenfalls weitere finanzielle Unterstützung sprechen.

Frage: Warum werden die Grossevents nicht verboten?

Sommaruga antwortet: «Die Kantone können die Grossveranstaltungen bewilligen, das bedeutet aber, dass die Schutzkonzepte angewendet werden müssen. In einem nächsten Schritt ist es sicher wichtig, dass die Kantone überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Veranstaltungen weiter gegeben sind». Der Bund sei bereit in Zusammenarbeit mit den Kantonen, solche Regeln zu erlassen, sollte es nötig sein.

Das sagt Epidemiologe Marcel Salathé zu den Grossevents.

Frage: Wie geht es mit den Schulen weiter?

Der Bildungsbereich sei in der Zuständigkeit der Kantone, sagt Berset. «Es gibt Schutzkonzepte, die Kantone haben sich untereinander verständigt.» Die Kantone haben die Möglichkeit, individuelle Massnahmen zu ergreifen, die weitergehen, fügt der Freiburger hinzu.

Frage: Gibt es Bussen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden?

(Anm. d. Red./SDA: Verstösse gegen die Maskenpflicht können gestützt auf das Epidemiengesetz mit Busse bis 10'000 Franken bestraft werden. Auch fahrlässige Verstösse sind strafbar und können mit Busse bis 5000 Franken geahndet werden.)

Die Strafverfolgung sei Sache der Kantone, wie die Bundesbehörden am Sonntag bekanntgaben. Man habe über landesweit einheitliche Ordnungsbussen diskutiert, sagt Berset. Die seien im Frühjahr aufgrund von Notrecht möglich gewesen. Aktuell bestünde aber die «besondere Lage». Deshalb seien meist die kantonalen Staatsanwaltschaften zuständig.

(Anm. d. Red./SDA: Ein Ladenbesitzer kann selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will, wenn jemand keine Maske trägt. Die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt.)

Michael Gerber vom Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führt weiter aus: «Es stellt sich die Frage, ob jeder Verstoss bestraft werden muss.» Wie immer gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip im Strafrecht.

Frage: Warum werden private Treffen nicht auf 15 Personen beschränkt?

Berset meint: Wenn es keinen Organisator gebe, dann sei die Teilnehmerzahl bereits auf 15 Personen beschränkt. Die Pflicht zum Konsum im Sitzen und zum Maskentragen gelte erst ab 15 Personen. So sollen Familien sich noch treffen können.

Frage: Sind die Fallzahlen des Wochenendes bekannt?

«Seit zwei Wochen beobachten wir die Zahlen auch am Wochenende wieder genauer», so Berset. «Wir sind über die aktuellen Zahlen nicht informiert, aber es ist morgenkeine Überraschung zu erwarten, wenn man den Trend der letzten Tage anschaut.»

Lesen Sie auch: Heftige Kritik an der Informationspraxis des Bundes

Die 14-Tages-Inzidenz in den Kantonen

Frage: Wie ist die Empfehlung mit Homeoffice zu verstehen?

Berset antwortet: Homeoffice sei nicht überall möglich. Aber dort, wo es möglich sei, soll es bevorzugt werden. Die Firmen sind angehalten, sich daran zu orientieren. Im Frühling hätten 70 bis 80 Prozent der Unternehmen weitergearbeitet.

Frage: Setzt sich die Landesregierung eine Frist?

Sommaruga verneint das. Sie sagt aber auch, dass die Kantone natürlich weitergehen können. Zudem verfolgte der Bundesrat die Lage zusammen mit der Task Force sehr genau.

Frage: Sind die neuen Massnahmen nicht zu moderat?

Sommaruga antwortet: Sie greifen nicht stark ein, bestätigt die Bundesrätin. «Aber die Menschen müssen sich daran halten, sonst werden strengere Massnahmen ergriffen. Wenn es nicht funktioniert, ist der Bundesrat bereit, härtere Massnahmen zu ergreifen.

«Die Situation ist wie im Frühjahr eine Woche vor dem Lockdown», sagt Christian Althaus zu den Fallzahlen. Lesen Sie das aktuelle Interview mit dem Epidemiologen.