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Bewilligung für Corona-Impfstoff
Brüssel behandelt die Schweiz schlechter als Liechtenstein

Der Besuch von Bundespräsident Guy Parmelin bei Kommissionschefin Ursula von der Leyen hallt nach. 
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Ist es der nächste Nadelstich, die nächste Ungleichbehandlung? Exporte von Impfstoffen aus der EU nach Liechtenstein, Norwegen und Island sind ab sofort nicht mehr bewilligungspflichtig. Ausfuhren in die Schweiz bedürfen aber weiterhin einer Autorisierung. Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihren Exportmechanismus für Corona-Impfstoffe entsprechend angepasst und neu die drei EWR/Efta-Staaten ausgenommen.

Es gebe keine Verknüpfung mit anderen Dossiers, sondern objektive Gründe für die Ungleichbehandlung, sagte die Sprecherin von Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Die EWR/Efta-Staaten seien stark in den Binnenmarkt integriert und beteiligten sich zudem am Beschaffungsprogramm für Impfstoffe der EU. Bei der Schweiz sei die Lage anders, und deshalb seien Ausfuhren weiterhin dem Exportmechanismus unterworfen, der für rund 90 Staaten weltweit gilt.

Die Anweisung, die Schweiz anders als Liechtenstein, Island und Norwegen von der Kontrolle nicht auszunehmen, soll allerdings direkt aus dem Kabinett von Ursula von der Leyen gekommen sein, heisst es in Brüssel. Die Blockade beim Rahmenabkommen belastet also weiterhin das Klima. Am nächsten Dienstag wird das Schweizer Dossier erstmals seit langer Zeit auf der Agenda der Europaminister stehen. Maroš Šefčovic, Vizepräsident der EU-Kommission, wird die Mitgliedsstaaten über den Stand informieren.

Dank Österreich

Österreich hatte darauf gedrängt, das Schweizer Thema auf die politische Ebene zu heben. Viel Fürsprache kann die Schweiz allerdings nicht erwarten, wie aus dem Sitzungsprotokoll vom Vorbereitungstreffen am Dienstag hervorgeht. Die EU-Kommission beklagt sich dort erneut, dass die Schweiz nicht auf Kompromissvorschläge eingegangen sei. So will Brüssel angeboten haben, die Frage der Staatsbeihilfen als Teil eines Deals ganz auszuklammern. Auch sei man zu Änderungen am Protokoll 1 zu den flankierenden Massnahmen bereit. So würde die EU der Schweiz neue Massnahmen zum Lohnschutz zugestehen, solange diese verhältnismässig und nicht diskriminierend seien. Bei der Personenfreizügigkeit ist die EU-Kommission bereit, Schweizer Bedenken gemeinsam zu analysieren, sieht aber wenig Spielraum. Immerhin seien 17 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung EU-Bürger, und die Unionsbürgerrichtlinie diene zu deren Schutz.

Alle Botschafter, die sich zu Wort meldeten, unterstützten den Kurs der EU-Kommission. Einige erkundigten sich nach möglichen Dossiers, um Druck auf die Schweiz aufzubauen. Explizit wurden neben dem Abkommen über technische Handelshemmnisse die Bereiche Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Transport erwähnt. Die Osteuropäer beklagten sich über den ausstehenden Kohäsionsbeitrag der Schweiz und wollten wissen, wie zum Beispiel das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe als Hebel genutzt werden könne. Solange die Schweiz ihren Kohäsionsbeitrag schuldig sei, werde man keine neuen finanziellen Vereinbarungen mit der Schweiz treffen, beschied die EU-Kommission.

Brüssel bestimmt Tempo

Neue Impulse sind also vom Treffen der Europaminister eher nicht zu erwarten. Die Schweiz habe zweieinhalb Jahre gebraucht, um festzustellen, dass sie das Rahmenabkommen nicht mehr wolle, so die Klage aus Kreisen der Mitgliedsstaaten. Nun habe man nur noch die Wahl, der Schweiz den Fünfer und das Weggli zuzugestehen, die bilateralen Abkommen langsam erodieren zu lassen oder mit Nadelstichen wie beim Zugang zu den EU-Forschungsprogrammen oder den Medizinalprodukten schnell Druck auszuüben. Nicht alle Mitgliedsstaaten sind begeistert über jede einzelne Verknüpfung, wie sie Brüssel zwischen dem Rahmenabkommen und anderen Dossiers vornimmt. Keiner der Europaminister wird aber in dieses Dossier viel politisches Kapital investieren wollen. Das Problem für die Schweiz ist ohnehin, dass die EU-Kommission das Tempo der bilateralen Erosion weitgehend autonom bestimmen kann.