Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Urteil des Bundesgerichts
Boxweltmeisterin Viviane Obenauf bleibt im Gefängnis

Viviane Obenauf trifft Luchiya Doncheva hart bei einem Boxkampf im Ring.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Viviane Obenauf hat vor Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Die ehemalige Boxweltmeisterin hatte in einer Beschwerde verlangt, das Verdikt des Berner Obergerichts, das sie im Februar 2024 wegen Mordes an ihrem Ehemann für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt habe, sei aufzuheben.

Laut Obenauf begingen die Ermittlungsbehörden oder die Richter schwerwiegende Verfahrensfehler; sie hätten Indizien willkürlich zu ihren Ungunsten ausgelegt, Beweisanträge unbegründeterweise abgelehnt und die Unschuldsvermutung missachtet.

Das Bundesgericht weist in seinem heute publizierten, 34-seitigen Urteil Obenaufs Rügen vollumfänglich zurück. Mehrmals halten die Bundesrichter fest, die Brasilianerin hätte ihre Beschwerden wegen angeblicher Verfahrensfehler spätestens vor dem Obergericht vorbringen müssen. Obenauf beklagt in ihrer Beschwerde ans Bundesgericht etwa, sie sei während ihrer ersten Einvernahmen nicht wie eine Auskunftsperson, sondern wie eine Angeschuldigte behandelt worden – und dies, ohne dass man sie vollständig über ihre Rechte unterrichtet habe.

Obenauf hätte Beschwerden schon beim Obergericht einreichen müssen

Würden derartige Rügen nicht bereits gegenüber den Vorinstanzen, sondern erstmals vor Bundesgericht erhoben, so hält das fünfköpfige Richtergremium nun fest, gehe das Bundesgericht nur in Ausnahmefällen darauf ein. Dasselbe gelte für Obenaufs Beschwerde, man habe ihr während des Verfahrens keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

In der eigentlichen Sache hat die Vorinstanz – also das Berner Obergericht – laut dem bundesgerichtlichen Urteil sämtliche Indizien, die zu Obenaufs Verurteilung führten, korrekt gewichtet und dies jeweils ausführlich und schlüssig begründet. «Mit ihrem Vorbringen vermag die Beschwerdeführerin weder Willkür noch eine Verletzung von Bundesrecht aufzuzeigen», heisst es an einer Stelle im Urteil. 

Damit ist die 38-jährige Viviane Obenauf rechtskräftig dafür verurteilt, am 18. Oktober 2020 ihren Ehemann in dessen Wohnung in Interlaken mit einem Baseballschläger erschlagen zu haben. Trotz einer Vielzahl teilweise schwerwiegender Indizien beteuert sie bis heute ihre Unschuld.

So behauptet Obenauf etwa, sie sei während der Tatzeit zu Hause gewesen und habe einen Film geschaut. Allerdings stellte sich bei den Ermittlungen heraus, dass sie in der fraglichen Zeitspanne zwischen 21.16 Uhr und 22.59 Uhr nicht ein einziges Mal ihr Handy bewegt und auf eingehende Nachrichten nicht reagiert habe. Einem Freund gegenüber behauptete sie hingegen noch am selben Abend, sie sei joggen gegangen. Dies werteten sowohl das Regionalgericht Oberland als auch das Berner Obergericht als Indizien, wonach die Boxerin versucht habe, ein Alibi zu konstruieren. In Wahrheit sei sie von ihrem Wohnort Oberried am Brienzersee nach Interlaken gefahren, um den Mord zu begehen.

Die Aussagen eines Zeugen, der Obenaufs Fahrzeug zudem am betreffenden Abend erkannt hat, sind gemäss dem Urteil der Vorinstanzen glaubwürdig. Das Bundesgericht bestätigt nun diese Einschätzung. Auch der Vorwurf der Beschwerdeführerin, wonach Polizei und Staatsanwaltschaft zu wenig intensiv nach einer möglichen Dritttäterschaft gefahndet hätten, sei unzutreffend.

Auf Anfrage schreibt Obenaufs Anwalt Konrad Jeker: «Es ist uns offensichtlich nicht gelungen, das Bundesgericht von unserem Rechtsverständnis zu überzeugen. Es ist demnach auch rechtens, dass die Vorinstanz Beweise nicht erhoben hat, die unsere Mandantin zu ihrer Entlastung mehrfach erfolglos beantragt hatte.»

Viviane Obenauf ist schweizweit bekannt

Weil Obenauf 2018 die Boxweltmeisterschaft im Superfedergewicht gewonnen hatte, war sie zum Zeitpunkt der Tat über das Berner Oberland hinaus bekannt. Von ihrer sportlichen Karriere und ihrem Leben als Einwanderin hatten mehrere Medien sowie das Schweizer Fernsehen berichtet. 

Nach Verbüssung ihrer Haftstrafe wird Viviane Obenauf gemäss dem Urteil des Berner Obergerichts für 14 Jahre des Landes verwiesen.