Neue Gesetze im Jahr 2022Jetzt geht online shoppen günstiger
Besserer Zugang zu ausländischen Onlineangeboten, Licht am E-Bike und kundenfreundlichere Versicherungsverträge – diese und weitere rechtliche Anpassungen treten heuer in Kraft.
Faire Preise
Auf Anfang Jahr treten mehrere Gesetzesänderungen gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft. So unter anderem ein grundsätzliches Verbot von Geoblocking. Bisher konnten Firmen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bei Internetanfragen zu Anbietern im Inland umleiten, die höhere Preise verrechnen. Das wird nun untersagt.
Allerdings besteht weiterhin keine Lieferpflicht in die Schweiz. Dies können Kunden umgehen, indem sie ihre Bestellung an eine Adresse im Grenzgebiet liefern lassen und dort abholen. Verschiedene Dienstleister bieten diesen Service an. Interessante Konditionen sind aber auch bei Hotels, Mietunterkünften, Reisen und anderem mehr möglich. Von dieser Liberalisierung weiterhin ausgenommen sind unter anderem Finanzdienstleister, Streaminganbieter wie Netflix und der öffentliche Verkehr.
Dies ist nur eine von mehreren Gesetzesänderungen, die mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stopp der Hochpreisinsel – für faire Preise» umgesetzt werden. Im Gegenvorschlag wurden mehrere Forderungen der Initiative übernommen. Die meisten davon sollen mittel- bis längerfristig zu tieferen Preisen führen. In diesem Zusammenhang kommt es auch beim Kartellrecht zu Anpassungen. So können sich Firmen besser wehren, wenn Lieferanten ihre Marktmacht missbrauchen.
Konsumentenfreundlichere Versicherungsverträge
Die Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz, die Anfang 2022 in Kraft treten, bringen aus Sicht der Kundinnen und Kunden einige Verbesserungen. «Knebelverträge» mit überlangen Laufzeiten werden damit faktisch abgeschafft. So kann beispielsweise neu ein Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren schon auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
In einem Streitfall können Versicherte neu rasch eine sogenannte Abschlagszahlung in der Höhe des unbestrittenen Mindestbetrags verlangen. Das ist wichtig, wenn die Schadensumme umstritten ist. Solche Verfahren konnten sich bisher über Jahre in die Länge ziehen, ohne dass Versicherte einen Franken erhielten. Nun muss die Versicherungsgesellschaft schon vor Abschluss des Verfahrens den unbestrittenen Mindestbetrag auszahlen, wenn eine Kundin oder ein Kunde dies fordert.
Eine weitere Änderung betrifft Haftpflichtfälle. Hier ist es gelegentlich so, dass sich die beiden involvierten Personen oder Parteien nahestehen und deshalb auf eine Forderung verzichten. Mit dem revidierten Recht können Geschädigte ihre Ansprüche direkt bei der zuständigen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Und wer kurz nach Unterzeichnung den Vertragsabschluss bereut, kann schliesslich neu innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von der Vereinbarung zurücktreten.
Neues Datenschutzgesetz
Das schweizerische Datenschutzrecht hinkt der internationalen Entwicklung hinterher. Damit der Datenfluss zwischen Unternehmen und Institutionen auch länderübergreifend problemlos möglich ist, prüft die EU, ob das Schweizer Recht auch unter den strengeren EU-Vorgaben angemessen ist. Mit einer Revision des Datenschutzgesetzes soll diese Hürde geschafft werden. Wann die revidierte Variante in Kraft tritt, steht noch nicht fest – erwartet wird die Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2022.
Das Ziel der Anpassung ist, Transparenz und Schutz persönlicher Daten zu stärken. Dies unter anderem beim Recht auf Herausgabe eigener Daten. Bei Verstössen drohen ein Verfahren und eine Busse von bis zu 250’000 Franken. Kritische Stimmen bemängeln, dass sich im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung wenig ändere.
Vereinfachte Steuer
Ab 2022 können Nutzer von Geschäftsfahrzeugen bei der Bundessteuer anstelle einer aufwendigen Rechnung eine Pauschale von jährlich 10,8 Prozent des Fahrzeugkaufpreises wählen. In diesem Fall entfallen sowohl die Aufrechnung der Kosten für den Arbeitsweg als auch der Abzug von maximal 3000 Franken bei der Bundessteuer. Diese Möglichkeit wurde eingeführt, um Unternehmen und Angestellte administrativ zu entlasten. Die Pauschale lohnt sich insbesondere für Arbeitnehmer mit einem längeren Arbeitsweg.
Obligatorisches Tageslicht für E-Bikes
Ab April 2022 müssen Personen, die mit einem E-Bike unterwegs sind, auch tagsüber das Licht einschalten. Damit soll die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden.
Verschärfte Bauvorschriften
Ab dem neuen Jahr sieht die Bauarbeitenverordnung strengere Sicherheitsvorschriften vor. So dürfen sich unter anderem im Gefahrenbereich von Transportfahrzeugen oder Baumaschinen keine Personen aufhalten. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, muss dies jemand überwachen.
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