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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Auf der Flucht

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Lärm und die Klagen darüber beschäftigen die Schweizerinnen und Schweizer immer wieder sehr. Man denke nur an epische Debatten über Kirchenglocken, Autoposer oder Schiffshörner. Auch an Silvester 2019 ging es in Thalwil wieder einmal um den Lärm. Beim Sekundarschulhaus Feld feierte eine Gruppe Jugendlicher offenbar ziemlich ausgelassen den Start ins neue Jahr. Gegen 1 Uhr hatten einige Anwohner genug – sie riefen die Polizei wegen Lärmbelästigung.

Eine Patrouille traf um 1.15 Uhr ein und kündigte an, die Anwesenden kontrollieren zu wollen. Darauf hatten die Jugendlichen keine Lust, sie machten sich aus dem Staub. Ein heute 19-Jähriger zeigte sich besonders willig, zu entkommen. Trotz mehreren «Stopp, Polizei»-Rufen rannte er über Tödistrasse, Albisstrasse und Alte Landstrasse Richtung Bahnhof. Doch die Polizisten, offenbar auch gut zu Fuss, blieben ihm ständig auf den Fersen. Zwischen Migros und Bahnhof war die Flucht beendet.

Wieso der junge Mann wegrannte, bleibt schleierhaft. Abgesehen von der Aufnahme der Personalien und einem Verweis wegen des Lärms hätte ihm nichts gedroht. Ein mögliches Motiv: Er hatte an diesem Abend ziemlich viel Cannabis geraucht.

Hat sich die Flucht gelohnt? Mässig. Weil er weggerannt ist, wird der 19-Jährige wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Zusätzlich bestraft ihn die Staatsanwaltschaft wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes wegen der Cannabis-Episode. Das gibt immerhin eine bedingte Geldstrafe von 20 mal 30 Franken, die mit einer zweijährigen Probezeit belegt wird. Eine Busse über 300 Franken und die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte bezahlen. Ihm bleibt die Erkenntnis, dass es nichts bringt, im heiteren Zustand nüchternen Polizisten davonzurennen.