Gewaltbekämpfung in ZürichMario Fehr überrascht mit Vorschlag mitten im Abstimmungskampf
Der Sicherheitsdirektor sagt, wie er den Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative umsetzen will – obwohl noch nicht abgestimmt ist. Interessant ist ein Detail. Zudem nennt Fehr Zahlen zu den Rümlanger Waldbesetzern.
Am 3. März entscheidet das Zürcher Stimmvolk über die Anti-Chaoten-Initiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrats. Beide Vorlagen sind als allgemeine Anregungen formuliert. Bei einem Ja braucht es also noch eine Umsetzung, sprich: einen genauen Gesetzestext.
Diesen Text hat Sicherheitsdirektor Mario Fehr nun an einer Medienkonferenz am Mittwoch vorgelegt – mitten im Abstimmungskampf, was ungewöhnlich ist. Der Text ist entsprechend nicht in der Abstimmungszeitung nachzulesen. Wird hier während des Spiels an den Regeln geschraubt?
Fehr begründet mit Transparenz
Mario Fehr verneint und spricht von Transparenz. Dann wüssten die Stimmenden noch besser, worüber sie entschieden. Ausserdem sei es ausdrücklich eine «mögliche Änderung» des Polizeigesetzes. Das letzte Wort hat der Kantonsrat oder bei einem Referendum abermals die Stimmbevölkerung.
Inhaltlich bietet der Text Erwartbares, aber auch Auffälliges. Dass die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze den vorsätzlich handelnden Verursachern auferlegt werden müssen und nicht mehr nur können, ist der Kern sowohl von Initiative und Gegenvorschlag und deshalb erwartbar. Genauso, dass die Gemeinden Demonstrationen bewilligen müssen.
Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
Keine Kostenobergrenze
Spannender ist, was nicht im Vorschlag steht. Fehr formuliert keine Obergrenze für Kostenauferlegungen. Bern und Luzern haben in ihren Bestimmungen definiert, dass niemand mehr als 30’000 Franken zahlen muss. In Zürich könnte es also teurer werden.
Wichtig ist wiederum der Satz, dass die Kosten «den Verursachenden anteilsmässig nach Massgabe ihres konkreten Beitrags auferlegt» werden. Das garantiere ein gesundes Verhältnis zum Verschulden, sagte Fehr.
Rümlang: Bis zu 5000 Franken
Auf Nachfrage lieferte er Beispiele und konkrete Zahlen. So wurde den 14 Personen, die im vergangenen April ein Waldstück bei Rümlang besetzt hatten, Kosten zwischen 800 und 5000 Franken auferlegt.
Wie viel der Räumungseinsatz die Kantonspolizei gekostet hat, verrät Fehr nicht. Die drei Personen, die aus Protest gegen eine Deponie auf Bäume geklettert waren, haben eine Verfügung mit 5000 Franken Kosten erhalten, andere eine Rechnung von 800 Franken.
Gegen die 14 Verfügungen sind 12 Rekurse bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion eingegangen. Sie sind laut Auskunft von Abteilungschef Markus Hinden pendent. Nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht.
Die vier Klimaaktivisten, die sich im Juni 2023 an der Autobahnausfahrt an die Bernstrasse in Zürich-Altstetten geklebt hatten, haben nicht gegen die Kostenauferlegung rekurriert. Die Kosten sind nicht bekannt. Den strafrechtlichen Teil, eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken wegen Nötigung gegen zwei der Klimakleber, haben diese ebenfalls akzeptiert.
Gewalttäter im Fokus
Wie viel die Kantonspolizei den 19 minderjährigen Randalierern im Fall Stäfa/Tiefenbrunnen verrechnet, ist noch unklar.
Mario Fehr nannte noch die beiden kürzlichen Bombendrohungen gegen das Obergericht, die Schlägerei zwischen FCZ- und GC-Fans beim Hauptbahnhof Winterthur (9 Festnahmen) und die Attacke von FCZ-Anhängern auf ein Tram voller GC-Fans in Schwamendingen (1 Festnahme) als weitere Beispiele für ausserordentliche Polizeieinsätze, welche die Polizei weiterverrechnen könnte.
Fehler gefunden?Jetzt melden.