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Gewaltbekämpfung in Zürich
Mario Fehr überrascht mit Vorschlag mitten im Abstimmungskampf

Regierungspraesident Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, informiert ueber die Vorlagen und den Standpunkt der Zuercher Regierung im Walcheturm, aufgenommen am Mittwoch, 7. Februar 2024 in Zuerich. Die Zuercher Stimmberechtigten stimmen am 3. Maerz ueber die Voraussetzungen fuer die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte, Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung, fuer oeffentliche Uferwege und die Verlaengerung der Flughafen Pisten 28 und 32 ab. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
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Am 3. März entscheidet das Zürcher Stimmvolk über die Anti-Chaoten-Initiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrats. Beide Vorlagen sind als allgemeine Anregungen formuliert. Bei einem Ja braucht es also noch eine Umsetzung, sprich: einen genauen Gesetzestext.

Diesen Text hat Sicherheitsdirektor Mario Fehr nun an einer Medienkonferenz am Mittwoch vorgelegt – mitten im Abstimmungskampf, was ungewöhnlich ist. Der Text ist entsprechend nicht in der Abstimmungszeitung nachzulesen. Wird hier während des Spiels an den Regeln geschraubt?

Fehr begründet mit Transparenz

Mario Fehr verneint und spricht von Transparenz. Dann wüssten die Stimmenden noch besser, worüber sie entschieden. Ausserdem sei es ausdrücklich eine «mögliche Änderung» des Polizeigesetzes. Das letzte Wort hat der Kantonsrat oder bei einem Referendum abermals die Stimmbevölkerung.

Inhaltlich bietet der Text Erwartbares, aber auch Auffälliges. Dass die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze den vorsätzlich handelnden Verursachern auferlegt werden müssen und nicht mehr nur können, ist der Kern sowohl von Initiative und Gegenvorschlag und deshalb erwartbar. Genauso, dass die Gemeinden Demonstrationen bewilligen müssen.

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Keine Kostenobergrenze

Spannender ist, was nicht im Vorschlag steht. Fehr formuliert keine Obergrenze für Kostenauferlegungen. Bern und Luzern haben in ihren Bestimmungen definiert, dass niemand mehr als 30’000 Franken zahlen muss. In Zürich könnte es also teurer werden.

Wichtig ist wiederum der Satz, dass die Kosten «den Verursachenden anteilsmässig nach Massgabe ihres konkreten Beitrags auferlegt» werden. Das garantiere ein gesundes Verhältnis zum Verschulden, sagte Fehr.

Rümlang: Bis zu 5000 Franken

Auf Nachfrage lieferte er Beispiele und konkrete Zahlen. So wurde den 14 Personen, die im vergangenen April ein Waldstück bei Rümlang besetzt hatten, Kosten zwischen 800 und 5000 Franken auferlegt.

Wie viel der Räumungseinsatz die Kantonspolizei gekostet hat, verrät Fehr nicht. Die drei Personen, die aus Protest gegen eine Deponie auf Bäume geklettert waren, haben eine Verfügung mit 5000 Franken Kosten erhalten, andere eine Rechnung von 800 Franken.

Spezialisten der Polizei und der Berufsfeuerwehr von Schutz und Rettung Zuerich klettern zu einer Aktivistin waehrend eines Polizeieinsatzes zur Raeumung eines von Aktivisten besetzen Waldstuecks nahe der Deponie Chalberhau im Ruemlanger Wald, am Donnerstag, 20. April 2023 in Ruemlang. Aktivisten protestieren mit der Waldbesetzung gegen die Waldrodung von rund 11 Hektaren Wald und etwa 6000 Baeumen fuer die Erweiterung der Deponie Chalberhau. (KEYSTONE/Michael Buholzer)

Gegen die 14 Verfügungen sind 12 Rekurse bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion eingegangen. Sie sind laut Auskunft von Abteilungschef Markus Hinden pendent. Nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht.

Die vier Klimaaktivisten, die sich im Juni 2023 an der Autobahnausfahrt an die Bernstrasse in Zürich-Altstetten geklebt hatten, haben nicht gegen die Kostenauferlegung rekurriert. Die Kosten sind nicht bekannt. Den strafrechtlichen Teil, eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken wegen Nötigung gegen zwei der Klimakleber, haben diese ebenfalls akzeptiert.

Gewalttäter im Fokus

Wie viel die Kantonspolizei den 19 minderjährigen Randalierern im Fall Stäfa/Tiefenbrunnen verrechnet, ist noch unklar.

Mario Fehr nannte noch die beiden kürzlichen Bombendrohungen gegen das Obergericht, die Schlägerei zwischen FCZ- und GC-Fans beim Hauptbahnhof Winterthur (9 Festnahmen) und die Attacke von FCZ-Anhängern auf ein Tram voller GC-Fans in Schwamendingen (1 Festnahme) als weitere Beispiele für ausserordentliche Polizeieinsätze, welche die Polizei weiterverrechnen könnte.