Heute vor 120 JahrenAls ein tragischer Verkehrsunfall die Bevölkerung beschäftigte
Staatsschreiber Stüssi verunglückte im Jahre 1900. Ein Schock vor allem für die Menschen in Horgen. Am rechten Seeufer sorgte derweil der Viehhandel für Probleme, wie ein Blick ins Zeitungsarchiv zeigt.
Ein tragischer Unfall erschütterte im September des Jahres 1900 die Region. Staatsschreiber Stüssi, zu diesem Zeitpunkt schon seit 24 Jahren im Amt, verunglückte am Limmatquai in Zürich. Er wollte die Strasse überschreiten und einer daherreitenden Kavallerieabteilung ausweichen, als ihn ein daherfahrender Tramwagen erfasste und zu Boden warf. «Der Wagenführer stiess einen Schrei aus und zog die elektrische Bremse an, aber schon war die Stirnwand des Wagens über den Kopf des Verunglückten hinweggegangen, diesen erdrückend. Blutüberströmt wurde Staatsschreiber Stüssi in das nächste Haus gebracht, wo er alsbald seinen Geist aufgab», heisst es wortgewaltig im Anzeiger des Bezirks Horgen. Stüssi war zuvor von 1867 bis 1871 Sekundarlehrer in Horgen «und steht bei unserer Einwohnerschaft immer noch im besten Andenken», wie im Bericht weiter steht. Die Beisetzung fand in Oberrieden in Anwesenheit des Regierungsrates in corpore, des Standesweibels, des Bureaus des Kantonsrates sowie einer zahlreichen Menschenmenge statt.
Am rechten Zürichseeufer manifestierte sich derweil ein Problem mit dem Viehverkehr, wie aus einem Inserat der Gemeinde Herrliberg im Wochenblatt des Bezirkes Meilen ersichtlich wird. Die Gesundheitskommission sehe sich veranlasst, auf «vorkommende Übelstände aufmerksam zu machen und die hiesigen Viehbesitzer, Viehhändler und Metzger aufzufordern, in diese Verhältnisse Ordnung zu bringen». So finde etwa die An- und Abmeldung von im Inspektionskreise gekauften und verkauften beziehungsweise abgeschlachteten Tiere sehr häufig nicht richtig statt. Die Behörden weisen weiter darauf hin, dass bei jeder Handänderung ein neuer Gesundheitsschein gelöst werden müsse. Dieser sei beim betreffenden Viehinspektor persönlich abzuholen. Die Gesundheitsscheine für eingeführtes Vieh seien ohne Ausnahme «innerhalb zweimal 24 Stunden dem betreffenden Viehinspektorate abzugeben». Bei Nichtbeachten werde eine Busse erhoben.
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