Überblick bei der AltersvorsorgeSo kontrollieren Sie Beiträge in die 1. und die 2. Säule
Damit die Rente reicht, ist es wichtig, dass die Beiträge vollständig und ordnungsgemäss einbezahlt wurden. Mit ein paar Klicks lässt sich das abklären.
Beim Eintritt ins Rentenalter gibt es einen Kassensturz: Dann legen die Sozialversicherungen definitiv offen, wie viel Geld man in den kommenden Jahren von der AHV aus der 1. Säule und von der Pensionskasse aus der 2. Säule erhalten wird.
Vorgehen bei der AHV
Damit man mit 64 oder 65 bekommt, was einem zusteht, dürfen bei den Einzahlungen in AHV während des Erwerbslebens keine Beitragslücken entstanden sein. Gründe dafür können sein:
Sie waren für längere Zeit im Ausland.
Ein Arbeitgeber hat die Beiträge nicht ordnungsgemäss abgerechnet.
Sie bezogen während längerer Zeit Krankentaggelder.
Beitragslücken, die in den vergangenen fünf Jahren entstanden sind, können Sie nachzahlen. Das lohnt sich, denn die AHV-Rente ab 65 fällt für jedes fehlende Beitragsjahr um 2,3 Prozent kleiner aus. Allein deshalb empfiehlt es sich, seine AHV-Zahlungen mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Seit diesem Jahr gibt es zudem mehr Flexibilität beim Arbeiten nach dem Eintritt ins Rentenalter. Auch so kann man seine AHV-Rente aufbessern.
Um Beitragslücken zu finden oder auszuschliessen, bestellt man bei einer beliebigen Ausgleichskasse einen Kontoauszug. Nach erfolgter Bestellung erhält man diesen innerhalb einiger Wochen per Post zugeschickt. Gibt es bei einem Eintrag Unstimmigkeiten, so haben Sie 30 Tage ab Erhalt des Auszuges Zeit, um eine Berichtigung bei derjenigen Ausgleichskasse zu verlangen, die den Eintrag vorgenommen hat.
Vorgehen bei der Pensionskasse
Auch Einzahlungen in die Pensionskasse können überprüft werden. In den meisten Fällen geht es darum, zu kontrollieren, ob bei einem Jobwechsel oder Umzug ins Ausland keine Vorsorgegelder vergessen gingen. Wie in dieser Zeitung kürzlich beschrieben, liegen sechs Milliarden Franken auf Konten der Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zürich, die von Freizügigkeitsstiftungen stammen. Solche Konten werden für Versicherte eingerichtet, die vergessen, die Überweisung ihrer Freizügigkeitsleistung von der Pensionskasse ihres alten zu der ihres neuen Arbeitgebers zu veranlassen.
Für das Auffinden von vergessenen Pensionskassenguthaben auf Freizügigkeitskonti sollten Sie zunächst das entsprechende Formular des Sicherheitsfonds BVG ausfüllen und einreichen, das auf der Website sfbvg.ch zu finden ist. Sie erhalten dann innert weniger Wochen per Post eine Liste mit allen Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen, auf die für Sie Geld eingezahlt wurde. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Die möglichen Ansprüche müssen Sie danach direkt bei der angegebenen Einrichtung geltend machen, denn diese allein entscheiden über die Berechtigung und eine allfällige Auszahlung. Private Dienstleister übernehmen – gegen Bezahlung – diese Arbeit.
Am besten verhindert man Lücken bei den Einzahlungen in die 2. Säule, indem man seine Lohnabrechnungen und den üblicherweise zum Jahresbeginn verschickten Versicherungsausweis der Pensionskasse gewissenhaft überprüft – und bei Fragen oder Unstimmigkeiten umgehend nachhakt.
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